Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Ausgezeichnete Qualifikation
Rechtsanwälte
Ihren Fragestellungen können wir mit bester Qualifikation begegnen: wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte.
Fachanwälte
Neben Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz tragen wir Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht sowie Vergaberecht.
Patentanwälte
Sie benötigen noch mehr Expertise? Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen. Lernen Sie uns kennen!
Hauptsitz
Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a.
Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Zweigstellen
Daneben halten wir weitere Zweigstellen unserer Kanzlei in einigen Metropolen vor. horak Rechtsanwälte erreichen Sie in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/ Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Wien.
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Rückblick 2022: Elektronische Schriftsätze und Fristenkontrolle
Historischer Rückblick auf 2022, erstellt am 6. November 2026. Seit 2022 prägt die aktive elektronische Nutzungspflicht den anwaltlichen Zivilprozess. Die Digitalisierung verändert vor allem die Organisation der Einreichung und der Ausgangskontrolle. Einreichung ist mehr als Versand Für fristgebundene Schriftsätze müssen der zulässige Übermittlungsweg und die formalen Anforderungen eingehalten werden. Die rechtzeitige Vorbereitung und Kontrolle des…
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Videoverhandlung im Zivilprozess: Vorbereitung und Grenzen 2026
Praxisstand: 6. November 2026. Eine Teilnahme per Video kann Reiseaufwand reduzieren. Sie ersetzt jedoch weder die Vorbereitung des Termins noch die Prüfung der gerichtlichen Anordnung. Geeigneter Fall und verfügbare Kapazitäten § 128a ZPO ermöglicht Videoverhandlungen in geeigneten Fällen bei ausreichenden Kapazitäten. Der Vorsitzende kann die Teilnahme per Bild und Ton gestatten oder anordnen. Gegen eine…
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