Dokumente, Zeugen und technische Befunde rechtzeitig vorbereiten.

Ein rechtlicher Anspruch allein genügt im Prozess häufig nicht. Entscheidend ist, ob die erheblichen Tatsachen nachvollziehbar vorgetragen und erforderlichenfalls bewiesen werden können. Deshalb gehört die Beweissicherung an den Anfang der Fallbearbeitung.

So bereiten wir das Verfahren vor

Wir erstellen eine Übersicht der streitigen Tatsachen und der dazu verfügbaren Beweismittel. Das selbständige Beweisverfahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Zustand, Ursache und Beseitigungsaufwand eines Mangels klären. Ein Privatgutachten ist davon zu unterscheiden und ersetzt nicht ohne Weiteres ein gerichtliches Gutachten.

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung

Sichern Sie Originaldateien, vollständige Nachrichtenverläufe, Vertragsfassungen und Messdaten mit Herkunft und Datum. Benennen Sie Personen mit eigener Wahrnehmung. Heimliche Aufnahmen oder ein ungeregelter Zugriff auf fremde Daten können zusätzliche rechtliche Probleme schaffen.

Eine Beweismatrix statt ungeordneter Datenmengen

Wir erfassen zu jeder erheblichen Behauptung, welches Dokument, welcher Zeuge oder welcher technische Befund sie stützen kann. Dabei werden eigene Wahrnehmung und bloße Schlussfolgerung getrennt. Originaldateien und vollständige Verläufe sind häufig aussagekräftiger als einzelne aus dem Zusammenhang gelöste Screenshots. Aufbewahrung und zulässiger Zugriff sollten mit den zuständigen Personen abgestimmt werden; Beweissicherung rechtfertigt keinen beliebigen Zugriff auf fremde Daten.

Vor dem Prozess und in der ersten Instanz

Ein selbständiges Beweisverfahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherung oder Klärung bestimmter Tatsachen dienen. Es entscheidet nicht automatisch über den gesamten Anspruch. Im späteren Prozess kommt es auf rechtzeitigen, konkreten Vortrag und geeignete Beweisanträge an. Wer Beweismittel erst für die Berufung zurückhält, riskiert Beschränkungen bei ihrer Berücksichtigung. Wir planen deshalb die Aufbereitung bereits vor der ersten gerichtlichen Stellungnahme.

Zivilprozess vorbereiten: Schriftsätze, Gerichtstermin und Beweisaufnahme

Weiterführende Informationen

Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 485 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick