Zahlung, Leistung und Schadensersatz wirtschaftlich verfolgen.

Offene Rechnungen, verweigerte Leistungen oder ein abgebrochener Auftrag können erhebliche Liquidität binden. Vor einer Klage klären wir, ob der Anspruch fällig und durchsetzbar ist, wie sich die Forderung belegen lässt und ob die Gegenseite zahlungsfähig erscheint.

So bereiten wir das Verfahren vor

Je nach Streitstand kommen Mahnverfahren, Zahlungsklage, Stufenklage oder eine auf konkrete Leistung gerichtete Klage in Betracht. Ein Mahnverfahren ersetzt keine Beweisprüfung: Bestreitet die Gegenseite die Forderung, kann ein streitiges Verfahren folgen. Verjährung, Sicherheiten und Kosten werden deshalb vor der Verfahrenswahl berücksichtigt.

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung

Für die erste Prüfung helfen Vertrag, Leistungsnachweise, Rechnungen, Mahnungen und die Einwendungen des Vertragspartners. Wir besprechen außerdem, ob ein Vergleich mit Sicherheiten oder Ratenzahlung wirtschaftlich sinnvoller sein kann als ein längerer Prozess.

Klageziel und Zahlungsrisiko gemeinsam bewerten

Vor der Klage wird die Forderung nachvollziehbar nach Hauptforderung, Zinsen und weiteren Positionen aufgeschlüsselt. Wir prüfen Fälligkeit, Einwendungen, Verjährung und die Identität des richtigen Anspruchsgegners. Bei mehreren Unternehmen in einer Vertragskette ist nicht automatisch der wirtschaftlich stärkste Beteiligte der richtige Beklagte. Zahlungsfähigkeit und mögliche Sicherheiten beeinflussen, ob und wie ein Titel verfolgt werden sollte.

Mahnverfahren oder streitige Klage?

Bei geeigneten Zahlungsansprüchen kann ein Mahnverfahren in Betracht kommen. Sind substanzielle Einwendungen absehbar, kann eine unmittelbar begründete Klage zweckmäßiger sein. Im streitigen Verfahren ordnen wir Leistungsnachweise und Korrespondenz den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen zu. Für einen Vergleich sind Zahlungsfrist, Sicherheiten und Verzugsfolgen ebenso wichtig wie die Quote. Nach einem Urteil planen wir die praktische Durchsetzung statt den Titel nur abzulegen.

Mahnbescheid oder Versäumnisurteil: Forderungen und Fristen prüfen

Weiterführende Informationen

Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 253 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick