Chancen, Beweisrisiken und Budget vor dem Verfahren bewerten.
Die Entscheidung für einen Prozess braucht ein wirtschaftliches Ziel. Neben Erfolgsaussichten und Streitwert zählen Zeitbedarf, Beweislage, Geschäftsbeziehungen und die Zahlungsfähigkeit der Gegenseite. Wir ordnen diese Faktoren, bevor über Klage, Abwehr oder Vergleich entschieden wird.
So bereiten wir das Verfahren vor
Die Kostenplanung berücksichtigt gerichtliche Gebühren, anwaltliche Vergütung, Sachverständige und mögliche Erstattungspflichten. Eine Honorarvereinbarung kann von der gesetzlichen Vergütung abweichen; nicht jeder vereinbarte Betrag ist bei einem Erfolg vom Gegner zu erstatten. Für Schiedsverfahren kommen insbesondere Schiedsrichter- und gegebenenfalls Institutionskosten hinzu.
Vergleich und Zweitmeinung
Bei einer Einigung sollten Leistungsfristen, Sicherheiten, Kosten und Vollstreckbarkeit eindeutig geregelt werden. Eine Zweitmeinung kann helfen, eine bestehende Prozessstrategie zu überprüfen. Wir benennen offene Beweisfragen und die nächsten sinnvollen Schritte, ohne einen bestimmten Ausgang zu versprechen.
Unterlagen für die erste Besprechung
Vertrag, Streitwert beziehungsweise Forderungshöhe, wesentliche Beweismittel und bestehende Vergütungs- oder Rechtsschutzvereinbarungen bilden die Grundlage für eine erste Kostenbewertung.
Budget nach Verfahrensschritten aufteilen
Die wirtschaftliche Bewertung beginnt mit Streitwert, Anspruchshöhe und dem erreichbaren Ergebnis. Wir unterscheiden anwaltliche Vergütung, Gerichtskosten, mögliche Gutachterkosten und ein Erstattungsrisiko gegenüber anderen Beteiligten. Berufung, Revision und Vollstreckung können zusätzliche Kosten auslösen. Ein vereinbartes Zeithonorar wird von der Gegenseite bei Kostenerstattung nicht automatisch vollständig übernommen. Für Schiedsverfahren sind die vereinbarten Regeln und institutionellen Kosten gesondert einzubeziehen.
Entscheidungspunkte vorab festlegen
Eine Strategie sollte erkennen lassen, bei welchen Entwicklungen neu entschieden wird: etwa nach Akteneinsicht, einem gerichtlichen Hinweis, einem Gutachten oder einem konkreten Vergleichsangebot. Wir benennen offene Fragen und bewerten sie anhand des jeweiligen Verfahrensstands. Ein scheinbar hoher Anspruch kann bei schwacher Beweislage oder fehlender Bonität wirtschaftlich weniger wert sein als eine gesicherte Einigung. Umgekehrt ist ein Vergleich nicht allein deshalb sinnvoll, weil er das Verfahren schnell beendet.
Gerichtlicher Vergleich: Kosten, Sicherheiten und Vollstreckbarkeit
Weiterführende Informationen
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 91 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick