Wer eine Forderung einklagen oder sich verteidigen will, muss wissen, welches Gericht entscheidet und welche Überprüfung später möglich ist. Die Instanzen sind keine beliebig wiederholbaren Versuche. Bereits in erster Instanz sollten Tatsachen, Beweismittel und Anträge vollständig vorbereitet werden.

Wo beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess?

Für vermögensrechtliche Zivilsachen sind Amtsgerichte seit 2026 grundsätzlich bis einschließlich 10.000 Euro zuständig. Gesetzliche Sonderzuweisungen gehen vor. Oberhalb dieser Grenze beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess regelmäßig beim Landgericht. Der Streitwert ist nicht immer mit einer einzelnen Rechnung identisch; mehrere Anträge und nicht auf Geld gerichtete Ansprüche können eine gesonderte Bewertung verlangen. Bei älteren Verfahren ist zusätzlich das Übergangsrecht zu beachten.

Zwei typische Wege – nicht vier aufeinanderfolgende Stufen

Beginnt der Prozess beim Amtsgericht, ist für die Berufung regelmäßig das Landgericht zuständig. Beginnt er beim Landgericht, führt die Berufung regelmäßig zum Oberlandesgericht. Das Oberlandesgericht ist also nicht automatisch eine weitere Station nach einer Berufung beim Landgericht. Als Revisionsgericht kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Bundesgerichtshof in Betracht. Besondere Zuständigkeiten, etwa in speziellen Wirtschaftsstreitigkeiten, können den Ausgangspunkt verändern.

Berufung: Zulässigkeit und Angriffsgründe

Die Berufung setzt grundsätzlich eine Beschwer von mehr als 1.000 Euro oder die Zulassung durch das Ausgangsgericht voraus. Beschwer und ursprünglicher Streitwert sind zu unterscheiden. Die Einlegung und die Begründung haben unterschiedliche Fristen. Neue Tatsachen und Beweismittel können nicht beliebig nachgereicht werden. Deshalb prüfen wir, welche Feststellungen angreifbar sind und welcher Vortrag bereits ordnungsgemäß in erster Instanz erfolgt ist.

BGH: rechtliche Kontrolle statt neuer Beweisaufnahme

Eine Revision setzt grundsätzlich die Zulassung voraus. Bei Nichtzulassung kann unter weiteren Voraussetzungen eine Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht kommen. Der BGH führt regelmäßig keine neue Beweisaufnahme zum gesamten Streitstoff durch. In Zivilsachen ist für die Vertretung vor dem BGH grundsätzlich ein dort zugelassener Rechtsanwalt erforderlich. Wir bereiten die Unterlagen für die gesonderte Prüfung und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit einem BGH-Anwalt auf.

Was die Instanzenwahl wirtschaftlich bedeutet

Mit jeder weiteren Instanz entstehen zusätzliche Kosten und Zeitbedarf. Ein Rechtsmittel verhindert nicht automatisch die Vollstreckung aus dem angegriffenen Urteil. Vergleichsmöglichkeiten, Sicherheiten und Vollstreckungsschutz werden daher parallel betrachtet. Bringen Sie zur Besprechung Vertrag, Klageschrift oder Urteil, Zustellnachweise und die bisherige Korrespondenz mit.

Passende weitere Informationen

Klage erhalten: Ansprüche abwehren · Forderungen und Vertragsansprüche durchsetzen · Zivilprozess vorbereiten: Schriftsätze, Gerichtstermin und Beweisaufnahme

Rechtsgrundlagen

GVG § 23 · ZPO § 511 · ZPO § 517 · ZPO § 520 · ZPO § 544 · ZPO § 78

Stand: 6. November 2026. Sondervorschriften, Übergangsrecht und gerichtliche Anordnungen sind im konkreten Verfahren gesondert zu prüfen.

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