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Kategorie: OLG Celle

Gerichte in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von Gerichten, die sich in verschiedene Gerichtsbarkeiten gliedern. Die Gerichtsorganisation ist in Deutschland durch das Grundgesetz sowie durch spezifische Landes- und Bundesgesetze geregelt. Hier ein Überblick über die in Niedersachsen existierenden Gerichte:


1. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte)

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Zivil- und Strafsachen und ist in vier Instanzen gegliedert:

a) Amtsgerichte (AG)

Die Amtsgerichte sind die Eingangsinstanz für viele Streitigkeiten, insbesondere in Zivil- und Strafsachen. In Niedersachsen gibt es 32 Amtsgerichte, die für bestimmte Bezirke zuständig sind.
Zuständigkeit:

  • Zivilrecht: Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000 € (außer besondere Zuständigkeiten anderer Gerichte)
  • Strafrecht: Kleinere und mittelschwere Straftaten
  • Familienrecht: Scheidungen, Sorgerecht, Unterhalt
  • Nachlasssachen, Grundbuchsachen, Zwangsversteigerungen

b) Landgerichte (LG)

In Niedersachsen gibt es 9 Landgerichte in größeren Städten wie Hannover, Braunschweig, Oldenburg oder Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Zivilrecht: Streitwerte über 5.000 €
  • Strafrecht: Schwerwiegende Straftaten, die über die Amtsgerichtszuständigkeit hinausgehen
  • Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte

c) Oberlandesgerichte (OLG)

Niedersachsen hat zwei Oberlandesgerichte, in Oldenburg und Celle.
Zuständigkeit:

  • Berufungen und Revisionen gegen Urteile der Landgerichte
  • Besonders bedeutsame Straf- und Zivilsachen, z. B. Staatsschutzdelikte

2. Verwaltungsgerichtsbarkeit (Öffentliches Recht, Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten)

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Bürgern und staatlichen Behörden.

a) Verwaltungsgerichte (VG)

Es gibt 7 Verwaltungsgerichte in Niedersachsen, u. a. in Hannover, Braunschweig und Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Anfechtung oder Verpflichtung von Verwaltungsakten (z. B. Baugenehmigungen, Gewerbeerlaubnisse, Asylverfahren)

b) Oberverwaltungsgericht (OVG)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg) ist die Berufungsinstanz für die Verwaltungsgerichte.
Zuständigkeit:

  • Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte
  • Normenkontrollverfahren gegen Verordnungen und Satzungen

3. Finanzgerichtsbarkeit (Steuer- und Abgabensachen)

Finanzgericht Niedersachsen

Das Finanzgericht Niedersachsen in Hannover ist die einzige Instanz für steuerliche Streitigkeiten in Niedersachsen.
Zuständigkeit:

  • Streitigkeiten mit Finanzämtern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer)

4. Sozialgerichtsbarkeit (Sozialrecht, Renten, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe)

a) Sozialgerichte (SG)

Niedersachsen hat 7 Sozialgerichte (z. B. in Hannover, Hildesheim, Osnabrück).
Zuständigkeit:

  • Streitigkeiten um Sozialleistungen (Rente, Krankengeld, ALG II, Schwerbehindertenrecht)

b) Landessozialgericht (LSG)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Sozialgerichte.


5. Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsrecht, Tarifrecht, Kündigungen)

a) Arbeitsgerichte (ArbG)

In Niedersachsen gibt es 15 Arbeitsgerichte, z. B. in Hannover, Braunschweig und Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Kündigungsschutzklagen, Tarifstreitigkeiten, Lohnforderungen

b) Landesarbeitsgericht (LAG)

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover ist die Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte.


6. Verfassungsgerichtsbarkeit (Landesverfassungsgericht Niedersachsen)

Das Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entscheidet über landesverfassungsrechtliche Fragen.


Zusammenfassung:

In Niedersachsen gibt es Gerichte in fünf Gerichtsbarkeiten:

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte
  2. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht
  3. Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht Niedersachsen
  4. Sozialgerichtsbarkeit: Sozialgerichte, Landessozialgericht
  5. Arbeitsgerichtsbarkeit: Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgericht
    Zusätzlich existiert das Niedersächsische Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht des Landes.

Jede dieser Gerichtsbarkeiten ist für bestimmte Streitigkeiten zuständig und folgt einer hierarchischen Instanzenstruktur.

Aktuelle Entscheidungen des OLG Celle

Hier sind aktuelle Entscheidungen des OLG Celle aus verschiedenen Rechtsgebieten:


1. Strafrecht

  • Urteil vom 23. Juli 2024 – Az. 1 ORs 19/24
    • Fall: Das Gericht befasste sich mit der strafbaren Hervorrufung von Aggressionen gegen eine Person des öffentlichen Lebens durch öffentliche Aufrufe.
    • Entscheidung: Öffentliche Aufrufe, die geeignet sind, Aggressionen bei Gleichgesinnten hervorzurufen, können strafrechtlich relevant sein, insbesondere wenn sie die Rechte der betroffenen Person verletzen.

2. Wettbewerbsrecht

  • Urteil vom 16. September 2024 – Az. 13 U 44/24
    • Fall: Streit um die unlautere Verwendung der Bezeichnung „hannoverklinik“ in der Firmierung und im Domainnamen eines Unternehmens.
    • Entscheidung: Die Bezeichnung wurde als irreführend eingestuft, da keine tatsächliche Verbindung zu einer Klinik in Hannover bestand. Dies stellte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

3. Vergaberecht

  • Beschluss vom 24. Juli 2024 – Az. 13 Verg 3/24
    • Fall: Prüfung, ob eine gemeinnützige GmbH als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts einzustufen ist.
    • Entscheidung: Das Gericht entschied, dass auch gemeinnützige Organisationen unter bestimmten Voraussetzungen dem Vergaberecht unterliegen, insbesondere wenn sie überwiegend öffentlich finanziert werden.

4. Familienrecht

  • Beschluss vom 22. Juli 2024 – Az. 7 W 6/24
    • Fall: Verlust der Hofeigenschaft eines landwirtschaftlichen Betriebs und die Übertragung der Bewirtschaftung auf einen Dritten.
    • Entscheidung: Die Hofeigenschaft wird nicht ausschließlich durch Grundbucheintragungen bestimmt. Es sind auch tatsächliche Bewirtschaftungsverhältnisse und die Nutzung zu berücksichtigen.

5. Versicherungsrecht

  • Urteil vom 8. August 2024 – Az. 11 U 64/23
    • Fall: Vandalismusschaden in der Kaskoversicherung und die Frage der Beweislastverteilung.
    • Entscheidung: Der Versicherungsnehmer muss den Eintritt des Versicherungsfalls und die Schadenshöhe beweisen. Der Versicherer trägt die Beweislast für das Vorliegen von Ausschlussgründen.

Rechtsprechung des OLG Celle

Das OLG Celle hat mit diesen Entscheidungen wichtige Klarstellungen in verschiedenen Rechtsbereichen getroffen, von Wettbewerbsrecht und Vergaberecht bis hin zu Straf- und Versicherungsrecht. Die Urteile spiegeln die Vielseitigkeit der behandelten Fälle und die Bedeutung des Gerichts für die deutsche Rechtslandschaft wider.

Das Landgericht Hannover

Vor dem Landgericht Hannover werden sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) verhandelt.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig

in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt. Die Amtsgerichte sind unabhängig davon unter anderem immer zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und Ehesachen;
in zweiter Instanz für alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der in Familiensachen ergangenen Entscheidungen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.

In Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist sowie bei besonders schweren Delikten.

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