Zuständigkeit, Zustellung und Vollstreckung zusammendenken.
Ein ausländischer Vertragspartner macht die Wahl des richtigen Verfahrens besonders wichtig. Internationale Zuständigkeit, anwendbares Recht und spätere Vollstreckung sind getrennte Fragen. Eine Rechtswahlklausel entscheidet nicht automatisch über den Gerichtsstand.
So bereiten wir das Verfahren vor
Wir prüfen Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, Zustellungswege, Übersetzungsbedarf und die Verfügbarkeit von Beweisen. Innerhalb der EU gelten häufig andere Regeln als gegenüber Drittstaaten. Vor einem Verfahren im Ausland ist auch die notwendige Mitwirkung dort zugelassener Rechtsanwälte zu klären.
Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung
Für die erste Einschätzung benötigen wir Verträge mit sämtlichen Klauseln, Sitz und Rechtsform der Beteiligten, Erfüllungsorte und Hinweise auf pfändbares Vermögen. Parallelverfahren und kollidierende Entscheidungen sollten möglichst schon bei der Auswahl des Verfahrenswegs vermieden werden.
Zuständigkeit ist nicht dasselbe wie anwendbares Recht
Ein deutsches Gericht kann ausländisches Recht anwenden müssen; eine Rechtswahl legt nicht automatisch den Gerichtsstand fest. Wir prüfen Vertragsklauseln, beteiligte Staaten, Leistungsorte und besondere Zuständigkeitsregeln. Bei parallelen Verfahren ist zu untersuchen, welche Auswirkungen das zuerst angerufene Gericht auf weitere Schritte hat. Die Auswahl eines vermeintlich günstigen Forums darf nicht losgelöst von der späteren Durchsetzbarkeit erfolgen.
Zustellung und Anerkennung mitplanen
Internationale Zustellung, Übersetzungen und die Beschaffung ausländischer Unterlagen können Zeit und Kosten verursachen. Ein Urteil muss im Zielstaat anerkannt beziehungsweise vollstreckt werden können. Innerhalb der EU können andere Regeln gelten als im Verhältnis zu Drittstaaten. Wir stimmen gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit örtlichen Beratern ab und klären Verantwortlichkeiten. Fristen aus bereits zugestellten ausländischen Schriftstücken müssen unabhängig davon sofort geprüft werden.
Zivilprozess: Amtsgericht, Landgericht, Berufung und BGH
Weiterführende Informationen
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 1061 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick