Stand: 6. November 2026. Die DIS weist bei ihrer Schiedsgerichtsordnung auf Änderungen der Anlage 2 mit Geltung ab 1. März 2026 hin. Für die Budgetplanung sollte daher die einschlägige Fassung der Kostenregeln zugrunde gelegt werden.

Das Budget umfasst mehr als Institutionskosten

Neben administrativen Kosten und der Vergütung des Schiedsgerichts entstehen regelmäßig anwaltliche Kosten, gegebenenfalls Sachverständigen- und Übersetzungskosten sowie Auslagen. Streitwert, Zahl der Schiedsrichter und die konkrete Verfahrensgestaltung beeinflussen das Budget.

Beschleunigung bewusst vereinbaren

Das beschleunigte Verfahren nach Anlage 4 setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus. Es gilt nicht allein deshalb, weil der Streitwert niedrig ist. Ein enger Zeitplan verlangt, dass Dokumente, Zeugen und technische Gutachten frühzeitig vorbereitet sind.

Quelle: DIS-Regelwerke und Hinweis zur Anlage 2 · DIS: beschleunigte Verfahren

Prozesskosten und Verfahrensstrategie