Zustellung, Fristen und Verteidigung prüfen, bevor Nachteile entstehen.

Mit der Zustellung einer Klage beginnt die Verteidigung unter Zeitdruck. Entscheidend sind zunächst das zuständige Gericht, der Zustellungstag und die gerichtliche Verfügung. Im schriftlichen Vorverfahren beträgt die Notfrist zur Verteidigungsanzeige bei Zustellung im Inland regelmäßig zwei Wochen. Die Frist für die Klageerwiderung ist davon zu unterscheiden.

So bereiten wir das Verfahren vor

Wir prüfen Anspruchsgrundlagen, Einwendungen, Aufrechnung und mögliche Gegenansprüche. Dazu ordnen wir Verträge, E-Mails und Zahlungsbelege und stellen fest, welche Tatsachen bestritten werden können und welche Beweise verfügbar sind. Bei drohender Vollstreckung oder einem Versäumnisurteil ist zusätzlich der passende Eilantrag zu prüfen.

Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung

Bitte halten Sie Klageschrift, Anlagen, gerichtliche Verfügung und Zustellungsnachweis bereit. Notieren Sie auch, wer die Unterlagen wann entgegengenommen hat. Eine Anfrage an die Kanzlei ersetzt keine fristgerechte Erklärung gegenüber dem Gericht.

Die ersten Tage nach der Zustellung

Wir trennen die fristgebundene Verteidigungsanzeige von der ausführlichen Klageerwiderung. Anschließend werden Zuständigkeit, Schiedsvereinbarung, mögliche Gegenansprüche und die Darstellung der Gegenseite geprüft. Im Unternehmen sollte eine Person die Unterlagen bündeln und Rückfragen koordinieren. Wer erst auf einen Verhandlungstermin wartet, kann bereits vorher prozessuale Nachteile erleiden.

Vom Bestreiten zur eigenen Verteidigung

Jede wesentliche Behauptung der Klage wird mit den vorhandenen Dokumenten abgeglichen. Wir prüfen, was zugestanden werden kann, was konkret zu bestreiten ist und für welche Einwendungen eigener Vortrag benötigt wird. Gegebenenfalls sind Aufrechnung, Widerklage oder eine Streitverkündung gesondert zu bewerten. Eine wirtschaftlich tragfähige Einigung kann parallel verfolgt werden, ersetzt aber keine fristgerechte Verteidigung.

Mahnbescheid oder Versäumnisurteil: Forderungen und Fristen prüfen

Weiterführende Informationen

Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 276 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick