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Kategorie: LG Osnabrück

Gerichte in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von Gerichten, die sich in verschiedene Gerichtsbarkeiten gliedern. Die Gerichtsorganisation ist in Deutschland durch das Grundgesetz sowie durch spezifische Landes- und Bundesgesetze geregelt. Hier ein Überblick über die in Niedersachsen existierenden Gerichte:


1. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte)

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Zivil- und Strafsachen und ist in vier Instanzen gegliedert:

a) Amtsgerichte (AG)

Die Amtsgerichte sind die Eingangsinstanz für viele Streitigkeiten, insbesondere in Zivil- und Strafsachen. In Niedersachsen gibt es 32 Amtsgerichte, die für bestimmte Bezirke zuständig sind.
Zuständigkeit:

  • Zivilrecht: Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000 € (außer besondere Zuständigkeiten anderer Gerichte)
  • Strafrecht: Kleinere und mittelschwere Straftaten
  • Familienrecht: Scheidungen, Sorgerecht, Unterhalt
  • Nachlasssachen, Grundbuchsachen, Zwangsversteigerungen

b) Landgerichte (LG)

In Niedersachsen gibt es 9 Landgerichte in größeren Städten wie Hannover, Braunschweig, Oldenburg oder Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Zivilrecht: Streitwerte über 5.000 €
  • Strafrecht: Schwerwiegende Straftaten, die über die Amtsgerichtszuständigkeit hinausgehen
  • Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte

c) Oberlandesgerichte (OLG)

Niedersachsen hat zwei Oberlandesgerichte, in Oldenburg und Celle.
Zuständigkeit:

  • Berufungen und Revisionen gegen Urteile der Landgerichte
  • Besonders bedeutsame Straf- und Zivilsachen, z. B. Staatsschutzdelikte

2. Verwaltungsgerichtsbarkeit (Öffentliches Recht, Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten)

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Bürgern und staatlichen Behörden.

a) Verwaltungsgerichte (VG)

Es gibt 7 Verwaltungsgerichte in Niedersachsen, u. a. in Hannover, Braunschweig und Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Anfechtung oder Verpflichtung von Verwaltungsakten (z. B. Baugenehmigungen, Gewerbeerlaubnisse, Asylverfahren)

b) Oberverwaltungsgericht (OVG)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg) ist die Berufungsinstanz für die Verwaltungsgerichte.
Zuständigkeit:

  • Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte
  • Normenkontrollverfahren gegen Verordnungen und Satzungen

3. Finanzgerichtsbarkeit (Steuer- und Abgabensachen)

Finanzgericht Niedersachsen

Das Finanzgericht Niedersachsen in Hannover ist die einzige Instanz für steuerliche Streitigkeiten in Niedersachsen.
Zuständigkeit:

  • Streitigkeiten mit Finanzämtern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer)

4. Sozialgerichtsbarkeit (Sozialrecht, Renten, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe)

a) Sozialgerichte (SG)

Niedersachsen hat 7 Sozialgerichte (z. B. in Hannover, Hildesheim, Osnabrück).
Zuständigkeit:

  • Streitigkeiten um Sozialleistungen (Rente, Krankengeld, ALG II, Schwerbehindertenrecht)

b) Landessozialgericht (LSG)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Sozialgerichte.


5. Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsrecht, Tarifrecht, Kündigungen)

a) Arbeitsgerichte (ArbG)

In Niedersachsen gibt es 15 Arbeitsgerichte, z. B. in Hannover, Braunschweig und Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Kündigungsschutzklagen, Tarifstreitigkeiten, Lohnforderungen

b) Landesarbeitsgericht (LAG)

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover ist die Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte.


6. Verfassungsgerichtsbarkeit (Landesverfassungsgericht Niedersachsen)

Das Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entscheidet über landesverfassungsrechtliche Fragen.


Zusammenfassung:

In Niedersachsen gibt es Gerichte in fünf Gerichtsbarkeiten:

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte
  2. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht
  3. Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht Niedersachsen
  4. Sozialgerichtsbarkeit: Sozialgerichte, Landessozialgericht
  5. Arbeitsgerichtsbarkeit: Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgericht
    Zusätzlich existiert das Niedersächsische Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht des Landes.

Jede dieser Gerichtsbarkeiten ist für bestimmte Streitigkeiten zuständig und folgt einer hierarchischen Instanzenstruktur.

Verfassungsgericht sitzt in Bückeburg

  • Verfassungsgericht sitzt in Bückeburg

    Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr. Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz…

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  • Terminsvertreter beauftragen

    horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Der prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt beauftragt einen anderen Rechtsanwalt, für ihn als Terminsvertreter einen gerichtlichen Termin vor Ort wahrzunehmen. Forum Shopping Gerichtseinkaufsbummel, so heißt Forum Shopping auf deutsch. Darunter versteht man das systematische Ausnutzen nebeneinander bestehender Zuständigkeiten, um rechtliche…

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  • Das Landgericht Hannover

    Vor dem Landgericht Hannover werden sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) verhandelt. In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt. Die Amtsgerichte sind…

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Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr.

Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger. Ich ermuntere Sie, unsere Gerichtsverhandlungen und auch die des Staatsgerichtshofes zu besuchen und sich einen Eindruck von der Arbeit der Justiz zu verschaffen.

Eike Höcker, Präsidentin des Landgerichts Bückeburg

Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bückeburg erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Schaumburg.

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Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist gegeben für:

  • Berufungen in Zivilsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Zivilsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • Zivilsachen in I. Instanz
  • Strafsachen in I. Instanz
  • Berufungen in Strafsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Strafsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte

Die gesetzlichen Bestimmungen geben die örtliche und sachliche Zuständigkeit vor.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Hier geht es zur alphabetischen Ortsliste des Landgerichtbezirks

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Landgericht Bückeburg

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Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

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Kontakt

Landgericht Bückeburg
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31675 Bückeburg

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Tel: 0 57 22/2 90-0
Fax: 0 57 22/2 90-2 15

E-Mail: lgbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis: Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

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