Zivilprozesse, Verwaltungsprozesse und Schiedsverfahren für Unternehmen

Kategorie: Schiedsrecht

Schiedsrechtsreform 2026: Was der Gesetzentwurf für Unternehmen vorsieht

Stand: 6. November 2026. Der Bundestag hat den Entwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts am 16. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die vorgesehenen Neuerungen sind damit noch nicht als geltendes Recht zu behandeln.

Digitale Verfahren und englische Sprache

Der Entwurf betrifft unter anderem digitale Verfahrensformen, elektronische Schiedssprüche und die Form von Schiedsvereinbarungen. Auch englischsprachige gerichtliche Verfahren mit Bezug zu Schiedssachen sollen erleichtert werden.

Was jetzt zu tun ist

Bestehende Schiedsklauseln sollten weiterhin anhand des geltenden Rechts geprüft werden. Bei neuen Verträgen verdienen Schiedsort, Institutionsregeln, Sprache, Zustellung und Dokumentation besondere Aufmerksamkeit. Unternehmen sollten die Reform verfolgen, ohne auf noch nicht geltende Erleichterungen zu vertrauen.

Quelle: Deutscher Bundestag, erste Lesung vom 16. Oktober 2026

Beratung und Vertretung im Schiedsverfahren

Die vom DFB gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger verhängte verschuldensunabhängige Verbandsstrafe ist rechtmässig

a) Die vom Deutschen Fußballbund gemäß § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger verhängte verschuldensunabhängige Verbandsstrafe in Form einer Geldstrafe stellt keine strafähnliche Sanktion dar, die dem mit Verfassungsrang ausgestattetem Schuldgrundsatz unterliegen könnte.
b) Zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts im Sinne des ordre public gehört der aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Freiheitsrechten fol-gende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch in der Zivilrechtsordnung Geltung beansprucht. Eine Verletzung des ordre public liegt allerdings nur vor, wenn die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Er-gebnis führt, das eklatant gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.

BGH BESCHLUSS I ZB 54/20 vom 4. November 2021

in dem Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs

ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b

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