Ein Zivilprozess beginnt mit einer konkreten Frage: Welches wirtschaftliche Ergebnis soll erreicht werden, und lässt es sich rechtlich und tatsächlich begründen? Aus dieser Prüfung ergeben sich Antrag, Beweisstrategie und Verhandlungsposition.
Vor der Klage
Anspruchsgrundlage, Zuständigkeit, Schiedsklauseln, Verjährung und Durchsetzbarkeit werden geprüft. Unterlagen und Zeugen müssen den einzelnen streitigen Tatsachen zugeordnet werden. Eine Forderung allein macht einen Prozess noch nicht wirtschaftlich sinnvoll.
Nach der Zustellung
Das Gericht bestimmt den weiteren Verfahrensgang. Im schriftlichen Vorverfahren müssen Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung fristgerecht eingehen. Auf gerichtliche Hinweise und neuen Vortrag der Gegenseite ist gezielt zu reagieren. Nicht jedes Verfahren benötigt eine Beweisaufnahme.
Verhandlung, Vergleich und Urteil
Ein Vergleich kann Zahlungsrisiken, Kosten und die weitere Geschäftsbeziehung berücksichtigen. Ob er sinnvoll ist, hängt von den konkreten Bedingungen ab. Nach einem Urteil sind Rechtsmittelfristen und eine mögliche vorläufige Vollstreckung gesondert zu prüfen.
Aktualisierung vom 6. November 2026: Die allgemeine Wertgrenze der Amtsgerichte in Zivilsachen beträgt seit 2026 grundsätzlich 10.000 Euro. Besondere gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt; bei älteren Verfahren ist das Übergangsrecht zu prüfen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören bei entsprechender gesetzlicher Zuständigkeit vor die Arbeitsgerichte. § 23 GVG. In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von Gerichten, die sich in…
Das Amtsgericht Brake ist ein Gericht in Deutschland, das für bestimmte Rechtsstreitigkeiten und Verfahren zuständig ist. Als Besucher oder Beteiligter an einem Verfahren am Amtsgericht Brake gibt es verschiedene Dinge, die man dort machen kann: Rechtliche Beratung Man kann sich am Amtsgericht Brake über rechtliche Fragen informieren und beraten lassen. Dies kann beispielsweise im Rahmen…
Das Amtsgericht Bremervörde ist ein Gericht in Deutschland, das für bestimmte Rechtsstreitigkeiten und Verfahren zuständig ist. Es handelt sich um ein Amtsgericht, das in der niedersächsischen Stadt Bremervörde ansässig ist. Das Amtsgericht Bremervörde zeichnet sich durch seine regionale Zuständigkeit und die dort bearbeiteten Fälle aus. Als Amtsgericht ist es in erster Instanz zuständig für Zivil-…
Das Amtsgericht Uelzen ist unter anderem Eingangsgericht für die Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Gebiet des Landkreises Uelzen, in Insolvenzverfahren darüber hinaus auch im Gebiet des Landkreises Dannenberg (Elbe).
Das Amtsgericht Uelzen ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit wird sowohl in streitige Zivilgerichtsbarkeit als auch in die freiwillige Gerichtsbarkeit gesplittet. Darüber hinaus gibt es Strafgerichtsbarkeit.
Der Bereich der Zuständigkeit des Amtsgerichts Uelzen deckt sich mit dem Gebiet des Landkreises Uelzen.
Prozesse zwischen Privatpersonen oder Firmen wie beispielsweise Klagen auf Zahlung von Kaufpreis, Werklohn, Darlehen, Schadensersatz oder Mietstreitigkeiten gehören zu den streitigen Zivilgerichtsbarkeiten. Aber auch Familienstreitigkeiten wie Scheidungssachen und Unterhaltszahlungen verhandelt das Amtsgericht Uelzen. Außerdem Beschäftigt sich das Gericht mit Landwirtschaftsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungsverfahren und Mahnverfahren.
Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist zuständig für Betreuungs- und Vormundschaftssachen sowie Grundbuch- und Nachlasssachen. Dazu gehören beispielsweise Testaments- und Erbscheinangelegenheiten.
Strafgerichtsbarkeit
Vergehen, Verbrechen und Ordnungswidrigkeiten – das sind die Angelegenheiten mit denen sich die Strafgerichtsbarkeit auseinander setzt.
Die gesetzlichen Bestimmungen geben die örtliche und sachliche Zuständigkeit vor.
Desweitern sind breitere Zuständigkeitsregelungen erforderlich, die die Zuständigkeiten gerichtsbezirksübergreifend bei verschiedene Gerichten sammeln.
Diese außerordentlichen Zuständigkeitsregelungen ermöglichen dem Amtsgericht Uelzen auch Insolvenzverfahren des Gerichtsbezirks Dannenberg (Elbe) zu bearbeiten. Es ist somit wesentlich für alle automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen zuständig.
Das Zentrale Mahngericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Uelzen und für alle Mahnverfahren zuständig, bei denen der Antragsteller seinen Wohn-, bzw. Firmensitz in Niedersachsen hat.
Das Amtsgericht Lüneburg ist zuständig für das Handels-, Vereins-, und Genossenschaftsregister sowie Personenstandsangelegenheiten aus dem Gerichtsbezirk Uelzen.
Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfügen über verschiedene Besonderheiten: Zuständigkeiten Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zuständig, darunter Zivil-, Straf- und Familiensachen. Sie fungieren als Eingangsinstanz für viele Verfahren und entscheiden über Streitigkeiten bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze. Dezentrale Struktur Niedersachsen ist ein flächenmäßig großes Bundesland,…
Lernen Sie die folgenden Behörden- und Gerichtslinks kennen, die aus Sicht des Amtsgerichts Hannover bedeutend sind. Justizbehörden: BundesjustizministeriumNiedersächsisches JustizministeriumNiedersächsisches LandesjustizportalBundesgerichtshofOberlandesgericht CelleLandgericht HannoverNiedersächsisches FinanzgerichtNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerwaltungsgericht HannoverNiedersächsisches LandessozialgerichtAmtsgericht Uelzen – Zentrales Mahngericht – Zur Justiz zählen beispielsweise die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael…
Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr. Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz…
Das Amtsgericht Uelzen ist unter anderem Eingangsgericht für die Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Gebiet des Landkreises Uelzen, in Insolvenzverfahren darüber hinaus auch im Gebiet des Landkreises Dannenberg (Elbe). Direktor des Amtsgerichts Martin Strube Das Amtsgericht Uelzen ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit wird sowohl in streitige Zivilgerichtsbarkeit als auch in die freiwillige Gerichtsbarkeit gesplittet.…
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf und Miete sowie Ehe- und Familiensachen oder Schadensersatzprozesse) und Zivilprozesssachen kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung sowie Strafsachen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten).
Zivilsachen (§ 119 GVG)
In familienrechtlichen Streitigkeiten entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der amtsgerichtlichen Familiengerichte in Hamburg.
Ferner entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten u.a. über Berufungen gegen Endurteile bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg.
Strafsachen
In Strafsachen entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht u.a. im 1. Rechtszug über sog. Staatsschutzdelikte (§ 120 Abs. 1 und 2 GVG) und als Rechtsmittelinstanz über Revisionen u.a. gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen sowie gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts (§ 121 Abs. 1 GVG).
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Hinweis: Die o.a. E-Mail-Adresse steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass per E-Mail Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.
Das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt ca. 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 29 Richterinnen und Richter sind. Die Aufgabengebiete des Oberlandesgerichts umfassen vor allem die Rechtsprechung, aber auch Verwaltungstätigkeiten für den gesamten Bezirk.
Für die Rechtsprechung sind neun Zivilsenate, drei Senate für Familiensachen und zwei Senate für Strafsachen sowie einem Bußgeldsenat zuständig. Die Senate haben teilweise Sonderzuständigkeiten wie z. B. Gesellschafts- und Versicherungsrecht, Bausachen oder Arzthaftungsrecht.
Die Richterinnen und Richter der Zivilsenate entscheiden vor allem über die Berufungen und Beschwerden gegen landgerichtliche Entscheidungen in erster Instanz. Auch für Beschwerden gegen amtsgerichtliche Beschlüsse in Sachen der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit sind sie zuständig, sofern es sich nicht um Familiensachen handelt (z. B. Nachlasssachen, Grundbuch- und Registersachen). Hierfür sind die Familiensenate zuständig und entscheiden über Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte (Scheidungssachen, Trennungs-, nachehelicher oder Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich).
In strafrechtlicher Hinsicht ist das Oberlandesgericht Braunschweig für die Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts zuständig.
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