Verfahrensstrategie, Parteivertretung und Schiedsklauseln.

Eine Schiedsvereinbarung bestimmt, ob ein wirtschaftsrechtlicher Konflikt vor einem privaten Schiedsgericht auszutragen ist. Vor Verfahrensbeginn prüfen wir Reichweite und Wirksamkeit der Klausel, den Schiedsort, das anwendbare Recht und die vereinbarte Schiedsordnung. Institutionelle und Ad-hoc-Verfahren unterscheiden sich bei Organisation, Kosten und Verfahrensregeln.

So bereiten wir das Verfahren vor

Die Vorbereitung umfasst Anspruchs- und Verteidigungsstrategie, Auswahlkriterien für Schiedsrichter, Verfahrenskalender sowie die Aufbereitung von Dokumenten und Zeugenbeweis. Bei internationalen Liefer-, Lizenz- oder Gesellschaftsverträgen ist früh zu klären, in welchen Staaten ein späterer Schiedsspruch vollstreckt werden soll.

Kosten, Vertraulichkeit und Vergleich

Schiedsverfahren sind nicht automatisch günstiger oder schneller als staatliche Prozesse. Auch Vertraulichkeit muss anhand der Vereinbarungen und einschlägigen Regeln geprüft werden. Wir besprechen mit Ihnen Kosten, Umfang der Beweisaufnahme und Möglichkeiten einer frühzeitigen Einigung.

Unterlagen für die erste Besprechung

Für die erste Prüfung benötigen wir den Vertrag einschließlich Schiedsklausel, die vereinbarte Schiedsordnung, eine Chronologie und bereits eingegangene Verfahrensschreiben.

Schiedsklausel und Verfahrensbeginn

Zuerst ist zu prüfen, welche Parteien und Ansprüche die Schiedsvereinbarung erfasst. Schiedsort, Sprache, Zahl der Schiedsrichter und institutionelle Regeln können den Ablauf wesentlich beeinflussen. Die Verfahrenseinleitung muss zu den vereinbarten Regeln passen; eine gewöhnliche Klageschrift beim staatlichen Gericht ist nicht ohne Weiteres der richtige Weg. Bereits eingegangene Schiedsanträge und Benennungsaufforderungen sollten vollständig und kurzfristig geprüft werden.

Kein gewöhnlicher Instanzenzug

Ein Schiedsspruch wird nicht wie ein erstinstanzliches Gerichtsurteil durch eine allgemeine Berufung überprüft. Staatliche Gerichte kontrollieren ihn nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen, etwa bei Aufhebungs- oder Vollstreckbarerklärungsverfahren. Darum haben Auswahl des Schiedsgerichts, Verfahrensgestaltung und rechtzeitige Rügen besondere Bedeutung. Parallel ist zu klären, wo Vermögen der Gegenseite liegt und welche Anerkennungs- und Vollstreckungsschritte später erforderlich werden.

Weiterführende Praxisinformationen

Weiterführende Informationen

Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 1031 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick