Zivilprozesse, Verwaltungsprozesse und Schiedsverfahren für Unternehmen

Kategorie: Schiedsgerichtsbarkeit

Rückblick 2024/2025: Commercial Courts als Alternative im Wirtschaftsstreit

Historischer Rückblick auf 2024 und 2025, erstellt am 6. November 2026. Das Justizstandort-Stärkungsgesetz wurde 2024 verkündet und trat im Wesentlichen am 1. April 2025 in Kraft.

Spezialisierung und Verfahrenssprache

Das Gesetz schafft einen Rahmen für spezialisierte Commercial Courts und englischsprachige Verfahren. Die konkrete Zuständigkeit hängt auch von der Umsetzung im jeweiligen Bundesland und den gesetzlichen beziehungsweise vereinbarten Voraussetzungen ab.

Gericht oder Schiedsgericht?

Unternehmen sollten die Wahl anhand des Streitgegenstands, der Verfahrenssprache, des Schutzes vertraulicher Informationen und der späteren Vollstreckung treffen. Eine vorhandene Schiedsklausel wird durch die Einführung von Commercial Courts nicht automatisch unwirksam.

Quelle: Deutscher Bundestag zur Einführung von Commercial Courts

Grenzüberschreitende Prozesse vorbereiten

Rückblick 2018: Die DIS-Schiedsgerichtsordnung und effiziente Verfahren

Historischer Rückblick auf 2018, erstellt am 6. November 2026. Die DIS-Schiedsgerichtsordnung trat am 1. März 2018 in Kraft. Dieser Beitrag ordnet die Entwicklung ein; er wurde nicht bereits 2018 veröffentlicht.

Frühe Verfahrenskonferenz

Die Verfahrenskonferenz bietet Gelegenheit, das Verfahren an den Streitstoff anzupassen. Für Unternehmen bedeutet dies: Schon zu Beginn sollten Dokumentenumfang, Zeugen, Sachverständige und Vergleichsmöglichkeiten bewertet werden.

Bedeutung für heutige Verträge

Bei bestehenden Klauseln ist zu prüfen, welche Fassung der Regeln im konkreten Verfahren Anwendung findet. Für Kostenfragen sind spätere Änderungen zu berücksichtigen. Ein beschleunigtes Verfahren erfordert nach den DIS-Regeln eine Vereinbarung.

Quelle: DIS zur Schiedsgerichtsordnung 2018

DIS-Schiedsverfahren 2026: Kostenregeln und Verfahrensplanung prüfen

Stand: 6. November 2026. Die DIS weist bei ihrer Schiedsgerichtsordnung auf Änderungen der Anlage 2 mit Geltung ab 1. März 2026 hin. Für die Budgetplanung sollte daher die einschlägige Fassung der Kostenregeln zugrunde gelegt werden.

Das Budget umfasst mehr als Institutionskosten

Neben administrativen Kosten und der Vergütung des Schiedsgerichts entstehen regelmäßig anwaltliche Kosten, gegebenenfalls Sachverständigen- und Übersetzungskosten sowie Auslagen. Streitwert, Zahl der Schiedsrichter und die konkrete Verfahrensgestaltung beeinflussen das Budget.

Beschleunigung bewusst vereinbaren

Das beschleunigte Verfahren nach Anlage 4 setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus. Es gilt nicht allein deshalb, weil der Streitwert niedrig ist. Ein enger Zeitplan verlangt, dass Dokumente, Zeugen und technische Gutachten frühzeitig vorbereitet sind.

Quelle: DIS-Regelwerke und Hinweis zur Anlage 2 · DIS: beschleunigte Verfahren

Prozesskosten und Verfahrensstrategie

Schiedsrechtsreform 2026: Was der Gesetzentwurf für Unternehmen vorsieht

Stand: 6. November 2026. Der Bundestag hat den Entwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts am 16. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die vorgesehenen Neuerungen sind damit noch nicht als geltendes Recht zu behandeln.

Digitale Verfahren und englische Sprache

Der Entwurf betrifft unter anderem digitale Verfahrensformen, elektronische Schiedssprüche und die Form von Schiedsvereinbarungen. Auch englischsprachige gerichtliche Verfahren mit Bezug zu Schiedssachen sollen erleichtert werden.

Was jetzt zu tun ist

Bestehende Schiedsklauseln sollten weiterhin anhand des geltenden Rechts geprüft werden. Bei neuen Verträgen verdienen Schiedsort, Institutionsregeln, Sprache, Zustellung und Dokumentation besondere Aufmerksamkeit. Unternehmen sollten die Reform verfolgen, ohne auf noch nicht geltende Erleichterungen zu vertrauen.

Quelle: Deutscher Bundestag, erste Lesung vom 16. Oktober 2026

Beratung und Vertretung im Schiedsverfahren

Die vom DFB gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger verhängte verschuldensunabhängige Verbandsstrafe ist rechtmässig

a) Die vom Deutschen Fußballbund gemäß § 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger verhängte verschuldensunabhängige Verbandsstrafe in Form einer Geldstrafe stellt keine strafähnliche Sanktion dar, die dem mit Verfassungsrang ausgestattetem Schuldgrundsatz unterliegen könnte.
b) Zu den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts im Sinne des ordre public gehört der aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Freiheitsrechten fol-gende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch in der Zivilrechtsordnung Geltung beansprucht. Eine Verletzung des ordre public liegt allerdings nur vor, wenn die Anerkennung oder Vollstreckung des Schiedsspruchs zu einem Er-gebnis führt, das eklatant gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.

BGH BESCHLUSS I ZB 54/20 vom 4. November 2021

in dem Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs

ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén