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Schlagwort: AG Springe

Besonderheiten der Amtsgerichte in Niedersachsen

Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfügen über verschiedene Besonderheiten:

Zuständigkeiten

Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zuständig, darunter Zivil-, Straf- und Familiensachen. Sie fungieren als Eingangsinstanz für viele Verfahren und entscheiden über Streitigkeiten bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze.

Dezentrale Struktur

Niedersachsen ist ein flächenmäßig großes Bundesland, daher gibt es eine relativ hohe Anzahl von Amtsgerichten. Dadurch sollen kurze Wege für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern.

Schöffengerichte

An den Amtsgerichten in Niedersachsen werden auch Schöffengerichte gebildet. Diese bestehen aus ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) und einem Berufsrichter. Sie entscheiden gemeinsam mit dem Berufsrichter über Strafsachen, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren zu erwarten ist.

Mediation

Einige Amtsgerichte in Niedersachsen bieten auch Mediationsverfahren an. Dabei handelt es sich um außergerichtliche Konfliktlösungen, bei denen ein neutraler Vermittler (Mediator) versucht, zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen.

Mahnverfahren

Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind auch für das Mahnverfahren zuständig. Dabei können Gläubiger auf einfache Weise einen Mahnbescheid beantragen, um ihre Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern geltend zu machen.

Diese Besonderheiten tragen dazu bei, dass die Amtsgerichte in Niedersachsen eine wichtige Rolle bei der Rechtsprechung und Konfliktlösung spielen.

Informationen zu den einzelnen Amtsgerichten finden Sie unter den folgenden Links.

Das Landgericht Hannover

Vor dem Landgericht Hannover werden sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) verhandelt.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig

in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt. Die Amtsgerichte sind unabhängig davon unter anderem immer zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und Ehesachen;
in zweiter Instanz für alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der in Familiensachen ergangenen Entscheidungen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.

In Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist sowie bei besonders schweren Delikten.

Amtsgericht Springe

Amtsgericht Springe

Amtsgericht Springe
Zum Oberntor 2
31832 Springe

Tel. 05041-2031-0
Fax 05041-2031-90

Sprechzeiten: Montags bis Freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

E-Mail agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Bankverbindung: Konto-Nr. 106 023 864, BLZ 250 500 00, Norddeutsche Landesbank Hannover, IBAN: DE94250500000106023864, BIC Code: NOLA DE 2H XXX

Website: Amtsgericht Springe

Amtsgerichte in Niedersachsen

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