Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: AG Springe

Das Landgericht Hannover

Vor dem Landgericht Hannover werden sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) verhandelt.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig

in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt. Die Amtsgerichte sind unabhängig davon unter anderem immer zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und Ehesachen;
in zweiter Instanz für alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der in Familiensachen ergangenen Entscheidungen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.

In Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist sowie bei besonders schweren Delikten.

Amtsgericht Springe

Amtsgericht Springe

Amtsgericht Springe
Zum Oberntor 2
31832 Springe

Tel. 05041-2031-0
Fax 05041-2031-90

Sprechzeiten: Montags bis Freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

E-Mail agspr-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Bankverbindung: Konto-Nr. 106 023 864, BLZ 250 500 00, Norddeutsche Landesbank Hannover, IBAN: DE94250500000106023864, BIC Code: NOLA DE 2H XXX

Website: Amtsgericht Springe

Amtsgerichte in Niedersachsen

Informationen zu den einzelnen Amtsgerichten finden Sie unter den folgenden Links.

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