Ein Prozess wird nicht allein durch eine überzeugende Darstellung im Termin entschieden. Die rechtzeitige Aufbereitung von Tatsachen und Beweisen bestimmt, was das Gericht überhaupt zugrunde legen kann. Wir entwickeln aus Vertragsunterlagen, Kommunikation und betrieblichen Abläufen eine nachvollziehbare Prozessdarstellung.

Aus einer Unternehmensgeschichte wird ein konkreter Prozessstoff

Wir erstellen eine Chronologie und ordnen die erheblichen Tatsachen den einzelnen Ansprüchen oder Einwendungen zu. Für jede streitige Behauptung wird geprüft, wer sie darlegen und beweisen muss und welche Beweismittel vorhanden sind. Eine große Sammlung ungeordneter E-Mails ersetzt keinen verständlichen Vortrag. Fehlende Dokumente, widersprüchliche Angaben und ungünstige Tatsachen sollten früh sichtbar werden, damit die Strategie realistisch bleibt.

Schriftsätze und gerichtliche Hinweise

Anträge müssen das gewünschte Ergebnis präzise abbilden. Auf Tatsachenbehauptungen der Gegenseite ist differenziert einzugehen; ein pauschales Bestreiten kann unzureichend sein. Gerichtliche Fristen und Hinweise werden in einen Arbeitsplan für Kanzlei und Unternehmen übersetzt. Verspäteter Vortrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen unberücksichtigt bleiben. Interne Freigabewege sollten deshalb vorab feststehen.

Zeugen, Urkunden und Sachverständige

Zeugen berichten über eigene Wahrnehmungen. Wir klären, wer bei den maßgeblichen Vorgängen tatsächlich anwesend war und welche Dokumente dessen Erinnerung stützen können. Bei technischen Fragen können Sachverständige notwendig werden. Ein Privatgutachten ist nicht ohne Weiteres ein gerichtliches Gutachten, kann aber zur Aufbereitung und Substantiierung des eigenen Vortrags dienen. Beweisfragen müssen zum rechtlich entscheidenden Punkt passen; eine allgemeine technische Untersuchung ist nicht immer ausreichend.

Den Verhandlungstermin nutzen

Vor dem Termin besprechen wir die streitigen Punkte, mögliche Fragen und den Vergleichsspielraum. Eine Person mit Entscheidungsbefugnis sollte erreichbar sein. Ordnet das Gericht persönliches Erscheinen an, ist das gesondert zu beachten. Bei einer Videoverhandlung müssen technische Ausstattung, ungestörter Raum und die konkrete gerichtliche Anordnung geklärt sein. Die Form des Termins ändert nichts an der notwendigen inhaltlichen Vorbereitung.

Nach dem Termin

Protokoll, weitere Auflagen und neue Fristen werden ausgewertet. Ein Vergleichsvorschlag wird nicht nur nach seinem Betrag, sondern auch nach Fälligkeit, Sicherheiten, Nebenpflichten und Durchsetzbarkeit beurteilt. Für eine spätere Berufung kann entscheidend sein, welche Anträge gestellt und welche Einwände rechtzeitig erhoben wurden.

Passende weitere Informationen

Beweise sichern und Sachverständige einbinden · Gerichtlicher Vergleich: Kosten, Sicherheiten und Vollstreckbarkeit · Zivilprozess: Amtsgericht, Landgericht, Berufung und BGH

Rechtsgrundlagen

ZPO § 138 · ZPO § 139 · ZPO § 296 · ZPO § 128a

Stand: 6. November 2026. Sondervorschriften, Übergangsrecht und gerichtliche Anordnungen sind im konkreten Verfahren gesondert zu prüfen.

Verfahren besprechen · Unser Anwaltsteam