Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: Oberlandesgericht

Gerichte in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von Gerichten, die sich in verschiedene Gerichtsbarkeiten gliedern. Die Gerichtsorganisation ist in Deutschland durch das Grundgesetz sowie durch spezifische Landes- und Bundesgesetze geregelt. Hier ein Überblick über die in Niedersachsen existierenden Gerichte:


1. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte)

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Zivil- und Strafsachen und ist in vier Instanzen gegliedert:

a) Amtsgerichte (AG)

Die Amtsgerichte sind die Eingangsinstanz für viele Streitigkeiten, insbesondere in Zivil- und Strafsachen. In Niedersachsen gibt es 32 Amtsgerichte, die für bestimmte Bezirke zuständig sind.
Zuständigkeit:

  • Zivilrecht: Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000 € (außer besondere Zuständigkeiten anderer Gerichte)
  • Strafrecht: Kleinere und mittelschwere Straftaten
  • Familienrecht: Scheidungen, Sorgerecht, Unterhalt
  • Nachlasssachen, Grundbuchsachen, Zwangsversteigerungen

b) Landgerichte (LG)

In Niedersachsen gibt es 9 Landgerichte in größeren Städten wie Hannover, Braunschweig, Oldenburg oder Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Zivilrecht: Streitwerte über 5.000 €
  • Strafrecht: Schwerwiegende Straftaten, die über die Amtsgerichtszuständigkeit hinausgehen
  • Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte

c) Oberlandesgerichte (OLG)

Niedersachsen hat zwei Oberlandesgerichte, in Oldenburg und Celle.
Zuständigkeit:

  • Berufungen und Revisionen gegen Urteile der Landgerichte
  • Besonders bedeutsame Straf- und Zivilsachen, z. B. Staatsschutzdelikte

2. Verwaltungsgerichtsbarkeit (Öffentliches Recht, Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten)

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Bürgern und staatlichen Behörden.

a) Verwaltungsgerichte (VG)

Es gibt 7 Verwaltungsgerichte in Niedersachsen, u. a. in Hannover, Braunschweig und Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Anfechtung oder Verpflichtung von Verwaltungsakten (z. B. Baugenehmigungen, Gewerbeerlaubnisse, Asylverfahren)

b) Oberverwaltungsgericht (OVG)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG Lüneburg) ist die Berufungsinstanz für die Verwaltungsgerichte.
Zuständigkeit:

  • Berufungen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte
  • Normenkontrollverfahren gegen Verordnungen und Satzungen

3. Finanzgerichtsbarkeit (Steuer- und Abgabensachen)

Finanzgericht Niedersachsen

Das Finanzgericht Niedersachsen in Hannover ist die einzige Instanz für steuerliche Streitigkeiten in Niedersachsen.
Zuständigkeit:

  • Streitigkeiten mit Finanzämtern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer)

4. Sozialgerichtsbarkeit (Sozialrecht, Renten, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe)

a) Sozialgerichte (SG)

Niedersachsen hat 7 Sozialgerichte (z. B. in Hannover, Hildesheim, Osnabrück).
Zuständigkeit:

  • Streitigkeiten um Sozialleistungen (Rente, Krankengeld, ALG II, Schwerbehindertenrecht)

b) Landessozialgericht (LSG)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Sozialgerichte.


5. Arbeitsgerichtsbarkeit (Arbeitsrecht, Tarifrecht, Kündigungen)

a) Arbeitsgerichte (ArbG)

In Niedersachsen gibt es 15 Arbeitsgerichte, z. B. in Hannover, Braunschweig und Osnabrück.
Zuständigkeit:

  • Kündigungsschutzklagen, Tarifstreitigkeiten, Lohnforderungen

b) Landesarbeitsgericht (LAG)

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover ist die Berufungsinstanz für die Arbeitsgerichte.


6. Verfassungsgerichtsbarkeit (Landesverfassungsgericht Niedersachsen)

Das Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg entscheidet über landesverfassungsrechtliche Fragen.


Zusammenfassung:

In Niedersachsen gibt es Gerichte in fünf Gerichtsbarkeiten:

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte
  2. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgericht
  3. Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht Niedersachsen
  4. Sozialgerichtsbarkeit: Sozialgerichte, Landessozialgericht
  5. Arbeitsgerichtsbarkeit: Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgericht
    Zusätzlich existiert das Niedersächsische Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht des Landes.

Jede dieser Gerichtsbarkeiten ist für bestimmte Streitigkeiten zuständig und folgt einer hierarchischen Instanzenstruktur.

Terminsvertreter beauftragen

  • Das Besondere am Amtsgericht Burgdorf

    Amtsgericht Burgdorf ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist zuständig für die Durchführung von Verfahren in verschiedenen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Zivilrecht, Strafrecht und Familiensachen. Das Besondere am Amtsgericht Burgdorf ist seine regionale Zuständigkeit für den Landkreis Hannover, insbesondere für die Stadt Burgdorf und umliegende Gemeinden. Dadurch bietet es den Bürgerinnen und…

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  • Besonderheiten der Amtsgerichte in Niedersachsen

    Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfügen über verschiedene Besonderheiten: Zuständigkeiten Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zuständig, darunter Zivil-, Straf- und Familiensachen. Sie fungieren als Eingangsinstanz für viele Verfahren und entscheiden über Streitigkeiten bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze. Dezentrale Struktur Niedersachsen ist ein flächenmäßig großes Bundesland,…

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  • Unsere Standorte

    Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte…

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horak.
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Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Der prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt beauftragt einen anderen Rechtsanwalt, für ihn als Terminsvertreter einen gerichtlichen Termin vor Ort wahrzunehmen.

Forum Shopping

Gerichtseinkaufsbummel, so heißt Forum Shopping auf deutsch. Darunter versteht man das systematische Ausnutzen nebeneinander bestehender Zuständigkeiten, um rechtliche oder tatsächliche Vorteile auszunutzen.

Häufig verbleibt einem Kläger jedoch keine Auswahl unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten, sondern er ist verpflichtet seine Klage bei dem örtlich zuständigen Gericht zu führen.

Für Klagen existieren bestimmte örtliche Zuständigkeiten.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Die Verhandlungstermine finden am Ort des Prozessgerichts statt. Der vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt (Hauptbevollmächtigter) kann aus den unterschiedlichsten Gründen einen Anwalt am Ort des Gerichts, der ihn für den Prozess bzw. Termin vor dem Richter vertritt (Terminsvertreter oder Prozessvertreter) im Benehmen mit dem Mandanten beauftragen.

Geheimurteilen verboten

Prozesse werden durch Schriftsätze vorbereitet und aufgrund des Verbotes von Geheimurteilen zumindest in aller Regel (ausser in einstweiligen Verfügungssachen) aufgrund des Mündlichkeitsprinzips in einer mündlichen Verhandlung geführt.

Terminsvertretung gehört zum juristischen Geschäftsalltag.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

  • Landgericht Göttingen als imposantes Bauwerk

    Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Göttingen ist ein imposantes Bauwerk, das eine lange Geschichte hat. Es wurde im 19. Jahrhundert erbaut und spiegelt den architektonischen Stil dieser Zeit wider. Das Gebäude strahlt eine gewisse Würde und Ernsthaftigkeit aus, was die Bedeutung der Rechtsprechung unterstreicht. Das Landgericht Göttingen ist aber auch ein bedeutendes Gericht in der niedersächsischen…

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  • Das Landgericht Bremen spricht Recht in Straf- und Zivilsachen

    Das Gebäude, in dem das Landgericht Bremen zu Hause ist, steht seit 1992 unter Denkmalschutz. Als das einzige Landgericht in der Freien Hansestadt Bremen und im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen gehört es zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt der Arbeit des Landgerichts steht die Rechtsprechung in Straf- und Zivilsachen, die nach den Grundprinzipien unseres Rechtsstaats…

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  • Diese Behörden- und Gerichtslinks sind für das Amtsgericht Hannover wichtig

    Lernen Sie die folgenden Behörden- und Gerichtslinks kennen, die aus Sicht des Amtsgerichts Hannover bedeutend sind. Justizbehörden: BundesjustizministeriumNiedersächsisches JustizministeriumNiedersächsisches LandesjustizportalBundesgerichtshofOberlandesgericht CelleLandgericht HannoverNiedersächsisches FinanzgerichtNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerwaltungsgericht HannoverNiedersächsisches LandessozialgerichtAmtsgericht Uelzen – Zentrales Mahngericht – Zur Justiz zählen beispielsweise die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael…

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  • Verfassungsgericht sitzt in Bückeburg

    Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr. Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz…

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Oberlandesgerichte

Auf den kommenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten zu den Oberlandesgerichten in Niedersachen, Bremen und Hamburg.

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Im flächenland Niedersachsen gibt es drei Oberlandesgerichte

Oberlandesgericht Oldenburg

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ca. 132 Bedienstete, von denen 48 Richterinnen und Richter sind. Es bestehen 15 Zivilsenate, davon sind sechs in Personalunion auch Familiensenate. Zwei der Zivilsenate haben nur Spezialaufgaben zu erledigen: der 7. Zivilsenat als Baulandsenat und der 10. Zivilsenat als Landwirtschaftssenat. Es sind zwei Strafsenate und ein Bußgeldsenat gebildet.

Als höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in seiner Region, ist das OLG Oldenburg in Zivil- und Familiensachen sowie im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ( u.a. in Betreuungs-, Vormundschafts-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen – Rechtsmittelinstanz) zuständig. Auch für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen bestimmte Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivil- und FGG-Sachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen und in Landwirtschaftssachen ist das Oberlandesgericht zuständig.

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Oldenburg in erster Linie Revisionsgericht im Bereich der mittleren Kriminalität. Nachgeprüft werden nur die rechtlichen, nicht auch die tatsächlichen Beurteilungen eines Falles durch die Vorinstanz.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des
Oberlandesgerichts Oldenburg

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Kontakt

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg

Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Tel.: 0441 220 0
Fax: 0441 220 1155 (Allgemein)
0441 220 1179 (Verwaltung)

Telefonnummern der Senatsgeschäftsstellen

Senatsgeschäftsstellen
01. Strafsenat 0441 – 220 1138
01. Zivilsenat 0441 – 220 1026
02. Strafsenat 0441 – 220 1338
02. Zivilsenat 0441 – 220 1346
03. Zivilsenat / 02. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1352
04. Zivilsenat / 01. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1046
05. Zivilsenat 0441 – 220 1152
06. Zivilsenat 0441 – 220 1308
07. Zivilsenat 0441 – 220 1089
08. Zivilsenat 0441 – 220 1089
09. Zivilsenat 0441 – 220 1026
10. Zivilsenat 0441 – 220 1026
11. Zivilsenat / 03. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1052
12. Zivilsenat / 04. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1008
13. Zivilsenat 0441 – 220 1138
14. Zivilsenat / 05. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1189
15. Zivilsenat 0441 – 220 1338
Sonstige
Bibliothek 0441 – 220 1058
Fundsachenstelle 0441 – 220 1030
Geschäftsleiterin 0441 – 220 1028
Servicepoint 0441 – 220 1000
Pressestelle 0441 – 220 1375
Rechtsantragsstelle 0441 – 220 1009
Telefax Allgemein 0441 – 220 1155
Verwaltungsabteilung
Personalsachen Notare 0441 – 220 1039
Personalsachen Referendare 0441 – 220 1158/1258
Verwaltungssachen 0441 – 220 1079/1279

 

Oberlandesgericht Hamburg

Rechtsprechung

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf und Miete sowie Ehe- und Familiensachen oder Schadensersatzprozesse) und Zivilprozesssachen kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung sowie Strafsachen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten).

Zivilsachen (§ 119 GVG)

In familienrechtlichen Streitigkeiten entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der amtsgerichtlichen Familiengerichte in Hamburg.

Ferner entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten u.a. über Berufungen gegen Endurteile bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg.

Strafsachen

In Strafsachen entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht u.a. im 1. Rechtszug über sog. Staatsschutzdelikte (§ 120 Abs. 1 und 2 GVG) und als Rechtsmittelinstanz über Revisionen u.a. gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen sowie gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts (§ 121 Abs. 1 GVG).

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Oberlandesgericht Hamburg

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Kontakt

Hanseatisches Oberlandesgericht

Sievekingplatz 2

20355 Hamburg

Öffnungszeiten:

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist für Besucher montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Geschäftsstellen sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar (Geschäftszeiten)

Telefon: 040 – 4 28 28 0

Fax: 040 – 4 28 43 4097

E-Mail: Poststelle@olg.justiz.hamburg.de

Hinweis: Die o.a. E-Mail-Adresse steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass per E-Mail Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

Oberlandesgericht Celle

Das Oberlandesgericht Celle ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, die vor allem für zivilrechtliche Streitigkeiten, Familienrecht und Strafrecht zuständig ist. Daneben bestehen noch Fachgerichtsbarkeiten für Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Rund 90 Richterinnen und Richter sind in den Zivil- und Strafsenaten tätig. Darüber hinaus üben 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst aus.

Das Oberlandesgericht Celle ist das größte der drei Oberlandesgerichte in Niedersachsen. Zum Bezirk des OLG Celle gehören 6 Landgerichte und 41 Amtsgerichte. Das Oberlandesgericht Celle ist den Amts- und Landgerichten in seinem Bezirk übergeordente Rechtsmittelgericht. Es überprüft die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte, die mit einem Rechtsmittel angegriffen wurden. In erster Instanz ist das OLG Celle zudem für die Bearbeitung von Staatsschutzdelikten für ganz Niedersachsen zuständig. Außerdem ist es auch für die Amts- und Landgerichte im Bezirk übergeordnete Verwaltungsbehörde.

Hier gelangen Sie zu der Website des Oberlandesgericht Celle

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Kontakt

Hausanschrift: Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle

Postanschrift: Oberlandesgericht Celle, Postfach 11 02, 29201 Celle

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8:45 Uhr bis 15:30 Uhr,
Freitag von 8:45 Uhr bis 12:30 Uhr
Bei länger dauernden Sitzungen ist das Gebäude entsprechend länger geöffnet

Tel: 05141 206-0 (Zentrale)
Fax: 05141 206-208
E-Mail: olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
IBAN: DE51 2505 0000 0106 0237 65
BIC: NOLADE2HXXX

Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

 

Oberlandesgericht Bremen

Die örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Bremen umfasst das Gebiet des Bundeslandes Bremen unter Einbeziehung Bremerhavens.

Die Zivilsenate des Oberlandesgerichts entscheiden u.a. über Berufungen und Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts. Die Familiensenate sind zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Familiengerichte. Auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Oberlandesgericht für Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte zuständig.

Die Strafsenate entscheiden über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte und Landgerichte sowie über Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Bußgeldrichter beim Amtsgericht. Darüber hinaus ist das Oberlandesgericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte zuständig

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Oberlandesgericht Bremen

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Kontakt

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen

Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail: office@oberlandesgericht.bremen.de

Hinweis: Der E-Mail-Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden, sondern nur per Post, per Fax oder durch Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Bankverbindungen:

  • Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nummer: 10 70 11 50 00
  • Landeszentralbank (BLZ 290 000 00), Konto-Nummer: 29 00 15 65
  • Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01), Konto-Nummer: 109 06 53
Telefonliste
Verwaltung Telefon-Nr.
Eingangsgeschäftsstelle 0421 361-4522
Verwaltungsgeschäftsstelle 0421 361-4526
Präsidentin 0421 361-4375
Geschäftsleitung 0421 361-4524
Pressestelle 0421 361-4374
Justizprüfungsamt 0421 361-4536
und 0421 361-4535
Referendarabteilung 0421 361-4525
und 0421 361-4535
Senate Telefon-Nr.
1. Zivilsenat 0421 361-4531 und -4532
2. Zivilsenat 0421 361-4531
3. Zivilsenat 0421 361-4350
4. Zivil- und Familiensenat 0421 361-17293
5. Zivil- und Familiensenat 0421 361-4532
Straf- und Bußgeldsenate 0421 361-4522
Notarsenate 0421 361-4531 und -4532
Anwaltsgerichtshof 0421 361-4531
Senat für Baulandsachen 0421 361-4532
Senat für Kartellsachen 0421 361-4531
Vergabesenat 0421 361-4531
Fax Fax-Nummer
Zivil- und Strafsenate 0421 361-4451
Verwaltung/Pressestelle 0421 361-17290

Links im Bezirk OLG Braunschweig

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

Oberlandesgericht Braunschweig

Das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt ca. 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 29 Richterinnen und Richter sind. Die Aufgabengebiete des Oberlandesgerichts umfassen vor allem die Rechtsprechung, aber auch Verwaltungstätigkeiten für den gesamten Bezirk.

Für die Rechtsprechung sind neun Zivilsenate, drei Senate für Familiensachen und zwei Senate für Strafsachen sowie einem Bußgeldsenat zuständig. Die Senate haben teilweise Sonderzuständigkeiten wie z. B. Gesellschafts- und Versicherungsrecht, Bausachen oder Arzthaftungsrecht.

Die Richterinnen und Richter der Zivilsenate entscheiden vor allem über die Berufungen und Beschwerden gegen landgerichtliche Entscheidungen in erster Instanz. Auch für Beschwerden gegen amtsgerichtliche Beschlüsse in Sachen der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit sind sie zuständig, sofern es sich nicht um Familiensachen handelt (z. B. Nachlasssachen, Grundbuch- und Registersachen). Hierfür sind die Familiensenate zuständig und entscheiden über Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte (Scheidungssachen, Trennungs-, nachehelicher oder Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich).

In strafrechtlicher Hinsicht ist das Oberlandesgericht Braunschweig für die Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts zuständig.

Hier kommen Sie zur Website des  Oberlandesgericht Braunschweig

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Kontakt

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 bis 12 Uhr

E-Mail: olgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.

 

Hauptgebäude Nebengebäude
Oberlandesgericht Braunschweig Oberlandesgericht Braunschweig Oberlandesgericht Braunschweig
Bankplatz 6 An der Martinikirche 8 Münzstraße 17
38100 Braunschweig 38100 Braunschweig 38100 Braunschweig
Telefon 0531 488-0 Telefon 0531 488-0 Telefon 0531 488-0
Fax 0531 488-2664

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Sitzungstage und -säle des OLG Braunschweig

1. Zivilsenat:
Mittwoch (ungerade KW), Saal 6, Bankplatz
Donnerstrag , Saal 6, Bankplatz
2. Zivilsenat, 2. Strafsent:
Montag (ungerade KW), Saal 222, Münzstraße
Mittwoch u. Donnerstag, Saal 202, Münzstraße
3. Zivilsenat:
Montag, Saal 6, Bankplatz
Mittwoch, Saal 108, Bankplatz
4. Zivilsenat, 2. Familiensenat: Dienstag u. Freitag, Saal 108, Bankplatz
5. Zivilsenat, 1. Familiensenat: Montag, Dienstag u. Freitag, Saal 202, Münzstraße
6. Zivilsenat, 1. Strafsenat:
Mittwoch (gerade KW), Saal 6, Bankplatz
Freitag, Saal 6, Bankplatz
7. Zivilsenat, 3. Familiensenat: Dienstag u. Donnerstag, Saal 6, Bankplatz
8. Zivilsenat:
Montag (gerade KW), Saal 222, Münzstraße
Dienstag u. Donnerstag, Saal 222, Münzstraße

 

Gerichte des Bezirks

 

Beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu

Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, sofern die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die mündliche Verhandlung vor Zivilgerichten (Mündlichkeitsgrundsatz, Verbot von Geheimgerichten)

§ 128 Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich.
(2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verkündung der Entscheidung. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig, wenn seit der Zustimmung der Parteien mehr als drei Monate verstrichen sind.
(3) Ist nur noch über die Kosten zu entscheiden, kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Oberlandesgerichte

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Im flächenland Niedersachsen gibt es drei Oberlandesgerichte

Links im OLG-Bezirk Braunschweig

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Für Klagen existieren bestimmte örtliche Zuständigkeiten. Häufig verbleibt einem Kläger keine Auswahl unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten (forum shopping), sondern er muss seine Klage bei “dem” örtlich zuständigen Gericht führen.

Prozesse werden durch Schriftsätze vorbereitet und aufgrund des Verbotes von “Geheimurteilen” zumindest in aller Regel (ausser in einstweiligen Verfügungssachen) aufgrund des Mündlichkeitsprinzips in einer mündlichen Verhandlung geführt. Die Verhandlungstermine finden am Ort des Prozessgerichts statt. Der vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt (Hauptbevollmächtigter) kann aus den unterschiedlichsten Gründen einen Anwalt am Ort des Gerichts, der ihn für den Prozess bzw. Termin vor dem Richter vertritt (Terminsvertreter oder Prozessvertreter) im Benehmen mit dem Mandanten beauftragen.

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