Garantien, Kaufpreisanpassungen und Freistellungen durchsetzen oder abwehren.
Nach dem Vollzug eines Unternehmenskaufs entstehen Konflikte häufig aus Garantien, Kaufpreismechanismen oder Freistellungsklauseln. Ob ein Anspruch besteht, hängt wesentlich vom Wortlaut des Kaufvertrags, den vereinbarten Haftungsgrenzen und den Anzeigevorgaben ab.
So bereiten wir das Verfahren vor
Wir prüfen Anspruchsanmeldung, Ausschlussfristen, Verjährung und vertragliche Streitbeilegungsregeln. Bei wirtschaftlichen Bewertungsfragen muss geklärt werden, ob ein Schiedsgutachter, ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht zuständig ist. Die Abgrenzung verhindert Verfahrensschritte vor dem falschen Entscheidungsgremium.
Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung
Für die Prüfung sind Unternehmenskaufvertrag, Anlagen, Offenlegungsunterlagen und relevante Abschlusszahlen wichtig. Datenraumstände und Kommunikation sollten nachvollziehbar gesichert werden. Bei der Schadensermittlung arbeiten rechtliche Bewertung und kaufmännische Berechnung eng zusammen.
Ansprüche aus dem Kaufvertrag genau zuordnen
Garantieverletzung, Freistellung und Kaufpreisanpassung können unterschiedlichen Voraussetzungen, Fristen und Streitbeilegungsmechanismen unterliegen. Wir prüfen Anzeigeobliegenheiten und vertragliche Haftungsgrenzen, bevor eine Forderung beziffert wird. Ein Gutachter- oder Schiedsgutachterverfahren über eine Rechengröße ist nicht automatisch ein Schiedsverfahren über sämtliche Ansprüche. Welche Fragen welchem Entscheidungsträger zugewiesen sind, ergibt sich aus dem konkreten Vertrag.
Den behaupteten Schaden belastbar erklären
Die rechtliche Anspruchsprüfung wird mit den zugrunde gelegten Zahlen abgeglichen. Abschlussunterlagen, Datenraumdokumente und die Kommunikation vor dem Kauf helfen, Kenntnisstände und Zusicherungen einzuordnen. Bei komplexen Berechnungen kann sachverständige Unterstützung erforderlich sein. Wir stimmen Prozessanträge und Beweisstrategie so ab, dass offene Bewertungsfragen erkennbar bleiben. Auch eine Einigung muss mögliche Folgeansprüche und den Umfang einer Abgeltung klar regeln.
Weiterführende Praxisinformationen
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Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 1029 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick