Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: AG Burgwedel

Das Landgericht Hannover

Vor dem Landgericht Hannover werden sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) verhandelt.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig

in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt. Die Amtsgerichte sind unabhängig davon unter anderem immer zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und Ehesachen;
in zweiter Instanz für alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der in Familiensachen ergangenen Entscheidungen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.

In Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist sowie bei besonders schweren Delikten.

Amtsgericht Burgwedel

Amtsgericht Burgwedel

Amtsgericht Burgwedel, Im Klint 4, 30938 Burgwedel

Tel: (05139) 8061-0, Fax: (05139) 3652

E-Mail: agbgw-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr nur nach Vereinbarung, an Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bankverbindung: Amtsgericht Burgwedel Kto-Nr. 106 023 823, Norddeutsche Landesbank (BLZ 250 500 00), IBAN: DE37 2505 0000 0106 0238 23, BIC: NOLADE2HXXX

Website: Amtsgericht Burgwedel

 

Amtsgerichte in Niedersachsen

Informationen zu den einzelnen Amtsgerichten finden Sie unter den folgenden Links.

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