Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: AG Neustadt

Das Landgericht Hannover

Vor dem Landgericht Hannover werden sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) verhandelt.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig

in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt. Die Amtsgerichte sind unabhängig davon unter anderem immer zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen und Ehesachen;
in zweiter Instanz für alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der in Familiensachen ergangenen Entscheidungen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.

In Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist sowie bei besonders schweren Delikten.

Amtsgericht Neustadt

Amtsgericht Neustadt

Hauptgebäude: Ludwig-Enneccerus-Platz 2, 31535 Neustadt

Postanschrift: Amtsgericht Neustadt, 31533 Neustadt

Sprechzeiten (Allgemein): Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

Nachlassgericht: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr

Tel: 05032 9690, Fax: 05032 969120

E-Mail: agneu-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Bankverbindung: 

NORD/LB Hannover, Konto-Nr. 106 023 856 , BLZ: 250 500 00

Website: Amtsgericht Neustadt

 

Amtsgerichte in Niedersachsen

Informationen zu den einzelnen Amtsgerichten finden Sie unter den folgenden Links.

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