Beschlüsse, Beteiligungen und Verantwortlichkeit gerichtlich klären.
Konflikte unter Gesellschaftern gefährden häufig zugleich den laufenden Geschäftsbetrieb. Streitpunkte sind etwa die Wirksamkeit von Beschlüssen, Auskunftsrechte, die Einziehung von Anteilen oder die Abberufung eines Geschäftsführers. Bei Organhaftung kommt es zusätzlich auf Pflichtverletzung, Schaden und die jeweilige Beweislast an.
So bereiten wir das Verfahren vor
Wir strukturieren die gesellschaftsrechtlichen und prozessualen Fragen gemeinsam: Wer ist anspruchsberechtigt, gegen wen muss sich ein Antrag richten und welche Frist gilt? Satzung, Gesellschaftervereinbarungen und Schiedsklauseln können den Verfahrensweg entscheidend beeinflussen.
Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung
Benötigt werden insbesondere die aktuelle Satzung, Beteiligungsübersicht, Einladungen und Protokolle von Versammlungen sowie die wesentliche Korrespondenz. Bei drohender Umsetzung eines streitigen Beschlusses prüfen wir zusätzlich einstweiligen Rechtsschutz. Haftungs- und Deckungsfragen einer D&O-Versicherung werden getrennt bewertet.
Das konkrete Ziel im Gesellschafterkonflikt bestimmen
Ein Konflikt kann auf die Unwirksamkeit eines Beschlusses, die Durchsetzung von Informationsrechten, eine Zahlung oder die Abwehr persönlicher Haftung gerichtet sein. Gesellschaftsform, Satzung und bestehende Vereinbarungen bestimmen die Ausgangslage. Wir klären, wer anspruchsberechtigt ist und gegen wen ein Verfahren geführt werden muss. Ein wirtschaftlicher Konflikt zwischen Gesellschaftern lässt sich nicht immer mit einer einzigen Klage lösen.
Betrieb und Beweise während des Streits sichern
Parallel zum Verfahren müssen Vertretung, Zahlungsfähigkeit und Entscheidungsprozesse der Gesellschaft funktionieren. Bei drohenden Vermögensverschiebungen oder der Umsetzung umstrittener Beschlüsse wird ein Eilbedarf gesondert geprüft. Korrespondenz, Protokolle und Beschlussunterlagen sollten vollständig erhalten bleiben. Für eine Einigung sind gegebenenfalls Abfindung, Finanzierung, Freistellungen und die weitere Geschäftsführung zu regeln; ein bloßer Rückzug der Klage löst diese Punkte nicht.
Gerichtlicher Vergleich: Kosten, Sicherheiten und Vollstreckbarkeit
Weiterführende Informationen
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 1030 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick