Mängel, Verzögerung, Abnahme und Produktionsausfälle klären.
Bei Maschinen, Anlagen und komplexen Lieferverträgen treffen technische Ursachen und rechtliche Verantwortlichkeit aufeinander. Oft ist streitig, welche Leistung geschuldet war, ob eine Abnahme erfolgte und wer für Verzögerungen oder Ausfälle einzustehen hat.
So bereiten wir das Verfahren vor
Wir ordnen Leistungsbeschreibung, Änderungsaufträge, Prüfprotokolle und Mängelanzeigen. Ein tragfähiger Prozessvortrag muss technische Abläufe verständlich erklären und Beweisfragen präzise benennen. Vor Reparatur, Austausch oder Rückbau prüfen wir, ob der Zustand durch Sachverständige oder ein selbständiges Beweisverfahren gesichert werden sollte.
Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung
Hilfreich sind Lasten- und Pflichtenhefte, Abnahmeprotokolle, Wartungsdaten, Fotos und eine zeitliche Übersicht des Störungsverlaufs. Auch Schadensminderung, Ersatzbeschaffung und Rückgriff gegen Zulieferer werden in die Verfahrensplanung einbezogen.
Technische Ursache und rechtliche Verantwortung trennen
Ein Produktionsausfall beweist für sich genommen noch nicht, welcher Vertragspartner haftet. Wir ordnen Leistungsbeschreibung, Schnittstellen, Änderungen und Abnahme den tatsächlichen Abläufen zu. Bei mehreren Lieferanten müssen Verantwortungsbereiche und mögliche Rückgriffe gesondert untersucht werden. Technische Befunde sollten vor Reparatur, Austausch oder Demontage nachvollziehbar gesichert werden, soweit dringende Schutz- und Schadensminderungsmaßnahmen dies zulassen.
Sachverständige und Verfahrensweg
Vor einem Prozess kann ein selbständiges Beweisverfahren unter seinen gesetzlichen Voraussetzungen sinnvoll sein. Ein Privatgutachten hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber nicht automatisch eine gerichtliche Beweisaufnahme. Wir formulieren Beweisfragen anhand der rechtlich relevanten Mängel und Ursachen. Vertragsklauseln können den Streit einem Schiedsgericht zuweisen. Ausfallfolgen, Ersatzbeschaffung und fortlaufende Lieferbeziehungen werden bei der Wahl des Vorgehens mitberücksichtigt.
Weiterführende Praxisinformationen
Weiterführende Informationen
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 485 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick