Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: Insolvenzverfahren

Zuständigkeiten des Amtsgerichts Uelzen

  • Besonderheiten der Amtsgerichte in Niedersachsen

    Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfügen über verschiedene Besonderheiten: Zuständigkeiten Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zuständig, darunter Zivil-, Straf- und Familiensachen. Sie fungieren als Eingangsinstanz für viele Verfahren und entscheiden über Streitigkeiten bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze. Dezentrale Struktur Niedersachsen ist ein flächenmäßig großes Bundesland,…

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  • Landgericht Göttingen als imposantes Bauwerk

    Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Göttingen ist ein imposantes Bauwerk, das eine lange Geschichte hat. Es wurde im 19. Jahrhundert erbaut und spiegelt den architektonischen Stil dieser Zeit wider. Das Gebäude strahlt eine gewisse Würde und Ernsthaftigkeit aus, was die Bedeutung der Rechtsprechung unterstreicht. Das Landgericht Göttingen ist aber auch ein bedeutendes Gericht in der niedersächsischen…

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  • Lernen Sie das Amtsgericht Bersenbrück kennen

    Das Amtsgericht Bersenbrück ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und befindet sich in der gleichnamigen Stadt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Es ist zuständig für die Rechtsprechung in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Das Amtsgericht Bersenbrück ist ein vergleichsweise kleines Gericht, das jedoch eine wichtige Rolle in der Region spielt. Es ist für die Bewohner der…

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Das Amtsgericht Uelzen ist unter anderem Eingangsgericht für die Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Gebiet des Landkreises Uelzen, in Insolvenzverfahren darüber hinaus auch im Gebiet des Landkreises Dannenberg (Elbe).

Direktor des Amtsgerichts Martin Strube

Das Amtsgericht Uelzen ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit wird sowohl in streitige Zivilgerichtsbarkeit als auch in die freiwillige Gerichtsbarkeit gesplittet. Darüber hinaus gibt es Strafgerichtsbarkeit.

Der Bereich der Zuständigkeit des Amtsgerichts Uelzen deckt sich mit dem Gebiet des Landkreises Uelzen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Streitige Zivilgerichtsbarkeit

Prozesse zwischen Privatpersonen oder Firmen wie beispielsweise Klagen auf Zahlung von Kaufpreis, Werklohn, Darlehen, Schadensersatz oder Mietstreitigkeiten gehören zu den streitigen Zivilgerichtsbarkeiten. Aber auch Familienstreitigkeiten wie Scheidungssachen und Unterhaltszahlungen verhandelt das Amtsgericht Uelzen. Außerdem Beschäftigt sich das Gericht mit Landwirtschaftsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungsverfahren und Mahnverfahren.

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Freiwillige Gerichtsbarkeit

Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist zuständig für Betreuungs- und Vormundschaftssachen sowie Grundbuch- und Nachlasssachen. Dazu gehören beispielsweise Testaments- und Erbscheinangelegenheiten.

Strafgerichtsbarkeit

Vergehen, Verbrechen und Ordnungswidrigkeiten – das sind die Angelegenheiten mit denen sich die Strafgerichtsbarkeit auseinander setzt.

Die gesetzlichen Bestimmungen geben die örtliche und sachliche Zuständigkeit vor.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Desweitern sind breitere Zuständigkeitsregelungen erforderlich, die die Zuständigkeiten gerichtsbezirksübergreifend bei verschiedene Gerichten sammeln.

Diese außerordentlichen Zuständigkeitsregelungen ermöglichen dem Amtsgericht Uelzen auch Insolvenzverfahren des Gerichtsbezirks Dannenberg (Elbe) zu bearbeiten. Es ist somit wesentlich für alle automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen zuständig.

Das Zentrale Mahngericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts Uelzen und für alle Mahnverfahren zuständig, bei denen der Antragsteller seinen Wohn-, bzw. Firmensitz in Niedersachsen hat.

Direktor des Amtsgerichts Martin Strube

Amtsgericht Lüneburg

Das Amtsgericht Lüneburg ist zuständig für das Handels-, Vereins-, und Genossenschaftsregister sowie Personenstandsangelegenheiten aus dem Gerichtsbezirk Uelzen.

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Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Amtsgericht Uelzen

Hausanschrift: Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen

Postanschrift: Amtsgericht Uelzen, Postfach 1261, 29503 Uelzen

Telefonzentrale: (05 81) 8 85 10, Telefax-Nr.: 0581/8851-2188

Öffnungszeiten des Amtsgerichts Uelzen: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

Zentrales Mahngericht

Amtsgericht Uelzen, Zentrales Mahngericht, Hausanschrift:
Rosenmauer 2, 29525 Uelzen

Amtsgericht Uelzen, Zentrales Mahngericht, Postanschrift:
Postfach 1363, 29503 Uelzen

Telefon: (05 81) 8 85 11,Fax: (05 81) 88 51 25 32

Öffnungszeiten des Zentralen Mahngerichts: Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

E-Mail: AGUE-PoststelleAG@justiz.niedersachsen.de

Website: Amtsgericht Uelzen

  • Besonderheiten der Amtsgerichte in Niedersachsen

    Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfügen über verschiedene Besonderheiten: Zuständigkeiten Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zuständig, darunter Zivil-, Straf- und Familiensachen. Sie fungieren als Eingangsinstanz für viele Verfahren und entscheiden über Streitigkeiten bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze. Dezentrale Struktur Niedersachsen ist ein flächenmäßig großes Bundesland,…

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  • Diese Behörden- und Gerichtslinks sind für das Amtsgericht Hannover wichtig

    Lernen Sie die folgenden Behörden- und Gerichtslinks kennen, die aus Sicht des Amtsgerichts Hannover bedeutend sind. Justizbehörden: BundesjustizministeriumNiedersächsisches JustizministeriumNiedersächsisches LandesjustizportalBundesgerichtshofOberlandesgericht CelleLandgericht HannoverNiedersächsisches FinanzgerichtNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerwaltungsgericht HannoverNiedersächsisches LandessozialgerichtAmtsgericht Uelzen – Zentrales Mahngericht – Zur Justiz zählen beispielsweise die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael…

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  • Verfassungsgericht sitzt in Bückeburg

    Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr. Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz…

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  • Zuständigkeiten des Amtsgerichts Uelzen

    Das Amtsgericht Uelzen ist unter anderem Eingangsgericht für die Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Gebiet des Landkreises Uelzen, in Insolvenzverfahren darüber hinaus auch im Gebiet des Landkreises Dannenberg (Elbe). Direktor des Amtsgerichts Martin Strube Das Amtsgericht Uelzen ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit wird sowohl in streitige Zivilgerichtsbarkeit als auch in die freiwillige Gerichtsbarkeit gesplittet.…

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Landgericht Hannover

Das Landgericht Hannover ist für zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) zuständig.

In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig:

  • in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt.
  • in zweiter Instanz für alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der in Familiensachen ergangenen Entscheidungen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.

In Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist sowie bei besonders schweren Delikten.

Fakten:

Das Landgericht Hannover hat rund 220 Beschäftigte, darunter 89 Richter. Diese sind tätig in:

  • 7 großen Strafkammern, davon eine als Schwurgericht
  • 3 große Jugendkammern
  • 7 kleinen Strafkammern
  • 1 kleinen Jugendkammer
  • 6 großen Strafvollstreckungskammern
  • 8 Spezialkammern (Entschädigungskammer, Wiedergutmachungskammer, Baulandsachen, Steuerberater-/Steuerbevollmächtigtekammer, Straf- und Jugendkammern für Bußgeldsachen)
  • 7 Kammern für Handelssachen
  • 21 Zivilkammern

Zum Landgerichtsbezirk Hannover gehören 5 Amtsgerichte:

Das Landgericht Hannover gehört zum Oberlandesgerichtsbezirk Celle.

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Kontakt

Hausanschrift: Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover

Postanschrift: Landgericht Hannover, Postfach 3729, 30037 Hannover

Telefonzentrale: 0511 347-0

Telefax-Zentrale: 0511 347-2772

Website: Landgericht Hannover

Geschäfts- und Öffnungszeiten des Landgerichts Hannover
Das Landgericht ist geöffnet
Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr
von Juni bis August bis 15.00 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns am besten
Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Bibliothek
Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
13.15 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Fax – Liste für die Kammern des Landgerichts

 

Kammer
Zimmernummer
Faxnummer:    347-
ZK 1, ZK 10
1127 32 66
ZK 2, ZK 16
1346 35 58
ZK 3, ZK 8
1337

1340

35 59

42 57

ZK 4, ZK 20
1516 20 61
ZK 6
1035 32 62
ZK 18
1230 35 19
ZK 9
1235 35 53
ZK 11
1242 35 63
ZK 12
1042 32 63
ZK 13
1046 37 99
ZK 14
1231 35 54
ZK 17
1509 29 81
ZK 19
1037 32 64
KfH 1, 2, 8
1616 28 52
KfH 3, 4, 5, 6, 7
1612 35 67
 
 
StK 12, StK 16, ZK 55

 

1415 35 65
StK 2, StK 15, Steuerberaterkammer, Bußgeldkammer, ZK 54
1309 35 60
StK 3, StK 9, StK 17, StK 20, StVK 10, StVK 13, StVK 24
1111 29 14
StK 6, ZK 52
1110 35 61
StK 13, StVK 11, StVK 14, StVK 16, StVK 17, StVK 21, StVK 22, StVK 23
1308 26 12
StK 18, JugK 3, StVK 1, StVK 2, StVK 3, StVK 15, StVK 25
1009 31 00
StVK 4, StVK 12, StVK 20, FA-Stelle
1008 35 62
StK 4, JugK 2, StVK 5, StVK 6, StVK 7, StVK 8
1414 35 65
StK 1, StK 7, JugK 1
1204 35 75
Kl. JugK, StVK 9
1203 35 75
StK 5
1407 35 65
Hauptwachtmeisterei
27 72
 
EDV – Abteilung
1204 32 87
EDV – Abteilung
1206 27 74
 
Verwaltung Poststelle
1151 35 50
Berechnungsstelle
1114 35 70
 

Landgericht Aurich

Das Landgericht Aurich gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der Bezirk umfasst Ostfriesland mit den ostfriesischen Inseln. Am Landgericht Aurich sind derzeit ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts erstreckt sich über folgende Amtsgerichtsbezirke:

Amtsgericht Aurich
Amtsgericht Emden
Amtsgericht Leer
Amtsgericht Norden
Amtsgericht Wittmund

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des
Landgericht Aurich

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Kontakt

Hausanschrift

Landgericht Aurich

Schlossplatz 3

26603 Aurich

Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Postanschrift

Landgericht Aurich

Postfach 1431

26584 Aurich

Hinweis: Für offiziellen Schriftverkehr ­ insbesondere bei Verfahrensangelegenheiten ­ verwenden Sie bitte ausschließlich die hier genannte Postanschrift.

Telefon

04941 13-0 (Vermittlung)
Für telefonische Anfragen halten Sie bitte unbedingt das Aktenzeichen bereit!

Fax

04941 13-1616

E-Mail

LGAUR-Poststelle@justiz.niedersachsen.de (nur Justizverwaltungssachen)

Bankverbindung
Konto-Nr.: 106 024 250
BLZ: 250 500 00
Norddeutsche Landesbank Hannover

IBAN: IBAN DE51 2505 0000 0106 0242 50
BIC: NOLADE2H

Oberlandesgericht Hamburg

Rechtsprechung

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf und Miete sowie Ehe- und Familiensachen oder Schadensersatzprozesse) und Zivilprozesssachen kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung sowie Strafsachen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten).

Zivilsachen (§ 119 GVG)

In familienrechtlichen Streitigkeiten entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der amtsgerichtlichen Familiengerichte in Hamburg.

Ferner entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten u.a. über Berufungen gegen Endurteile bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg.

Strafsachen

In Strafsachen entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht u.a. im 1. Rechtszug über sog. Staatsschutzdelikte (§ 120 Abs. 1 und 2 GVG) und als Rechtsmittelinstanz über Revisionen u.a. gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen sowie gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts (§ 121 Abs. 1 GVG).

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Oberlandesgericht Hamburg

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Kontakt

Hanseatisches Oberlandesgericht

Sievekingplatz 2

20355 Hamburg

Öffnungszeiten:

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist für Besucher montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Geschäftsstellen sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar (Geschäftszeiten)

Telefon: 040 – 4 28 28 0

Fax: 040 – 4 28 43 4097

E-Mail: Poststelle@olg.justiz.hamburg.de

Hinweis: Die o.a. E-Mail-Adresse steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass per E-Mail Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

Entscheidungen des Landgericht Hannover aus dem Insolvenzrecht

Entlassung von Gläubigerausschussmitgliedern auf eigenen Antrag

Hier kommen Sie zu 3 Entscheidungen

Stundung von Verfahrenskosten

Auf Eigenantrag wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 20.4.05 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet.

Insolvenzverfahren: Zuständigkeit bei wohnsitzlosem Insolvenzschuldner

Insolvenzverfahren: Zuständigkeit bei wohnsitzlosem Insolvenzschuldner

Insolvenzverfahren: Unzulässigkeit von weiteren Eröffnungsanträgen

Ist bereits ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, sind weitere Anträge auf Eröffnung des Verfahrens über das bereits insolvenzbefangene Vermögen (§ 35 InsO) unzulässig.

Insolvenzrecht: Keine abgesonderte Befriedigung aus Rückkaufswert einer Lebensversicherung

Die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen für den Todesfall an eine Bank erfasst auch den Rückkaufswert.

Geschäftsbesorgungsverträge im Insolvenzverfahren

Ein Anspruch eines Gläubigers fällt schon dann in die Insolvenzmasse, wenn er vor Eröffnung entstanden ist. Nicht erforderlich ist, dass der Anspruch bereits vor Verfahrenseröffnung durchsetzbar ist 2) Auch ein Anspruch aus vorsätzlich unerlaubter Handlung nimmt am Insolvenzverfahren teil.

Insolvenzverwaltervergütung: Vergütungsanspruch trotz Unterschlagung in anderen Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverwalter verliert in einem Insolvenzverfahren, in dem er keine Pflichtwidrigkeit begangen hat, nicht deswegen seinen Vergütungsanspruch, weil er in anderen Insolvenzverfahren Unterschlagungen begangen hat.

Insolvenzverwaltervergütung: Hinzurechnung von Vermögensgegenständen und Berechtigung von Zuschlägen

Vermögensgegenstände mit Aus- und Absonderungsrechten sind dem Vermögen nach § 1 I 4 InsVV nur dann hinzuzurechnen, sofern sich der vorläufige Verwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Nur nennenswerte Tätigkeiten in Bezug auf das belastete Vermögen sind mit Zuschlag zu berücksichtigen.

Insolvenzverwaltervergütung: Zur Höhe der Zuschläge für “Betriebsfortführung” und “Betriebsübertragu

Je nach den Umständen kann eine Erhöhung der Vergütung hinsichtlich der “Betriebsfortführung” mit 17 % und der “Betriebsübertragung” mit 10 % zutreffend sein.

Zur Haftung des Insolvenzverwalters beim Verkauf eines Betriebes

Die Klägerin begehrt Zahlung von Schadensersatz wegen vorvertraglichen Pflichtverletzung.

Rechtschutzbedürfnis für eine Klage nach § 184 InsO

Hat der Insolvenzschuldner zur Insolvenztabelle nur Widerspruch gegen das Attribut der unerlaubten Handlung erhoben und liegt kein Titel vor, in dessen Entscheidungsformel das Attribut aufgenommen ist, obliegt es dem Gläubiger, den Widerspruch durch Klage nach § 184 Abs. 1 InsO zu beseitigen.

Insolvenzrechtliche Ansprüche: Keine Rückabwicklung im Dreieck bei verbundenen Geschäften

Der von der Gläubigerversammlung zur Geltendmachung insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche ermächtigte Treuhänder kann von der Bank, die die Prämien für eine Restschuldversicherung im Rahmen der Kreditaufnahme mit kreditiert und den mit der Versicherung abgeschlossenen Vertrag gekündigt hat

Insolvenzverwaltervergütung: Überprüfung des Erhöhung der Regelvergütung und der Auslagenpauschale

Zu den Umständen im Einzelfall, ob die Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter prozentual erhöht werden kann und für wie viele Jahre eine Auslagenpauschale zu zahlen ist.

Insolvenzverwaltervergütung: Keine Reduzierung wegen Verhältnis Regelvergütung / Auslagenerstattung

Zu den Umständen im Einzelfall, ob die Insolvenzverwaltervergütung wegen eines bestimmten Verhältnisses zwischen Regelvergütung und Auslagenerstattung zu reduzieren ist.

Insolvenzverwaltervergütung: Prozentuale Erhöhung der Regelvergütung

Zu den Umständen, inwieweit die Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter prozentual erhöht werden kann, z.B. wegen Anzahl der abzuwickelnden Arbeitsverhältnisse, ausländischer Beteiligungen, Tätigkeit als Vermieter usw.

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