Sie erreichen horak Rechtsanwälte an den folgenden Standorten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir die zuständigen Ansprechpartner und die geeignete Form der Besprechung abstimmen können. Eine erste Abstimmung ist auch telefonisch oder per Videokonferenz möglich.

Unsere Standorte

Welches Gericht ist zuständig?

Der Kanzleistandort bestimmt nicht die gerichtliche Zuständigkeit. Für Ihr Verfahren prüfen wir gesondert den Gerichtsstand, den Rechtsweg und mögliche Zuständigkeitsvereinbarungen. Informationen finden Sie zum Zivilprozess, zum Verwaltungsprozess und zu Schiedsverfahren.

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