Historischer Rückblick auf 2022, erstellt am 6. November 2026. Seit 2022 prägt die aktive elektronische Nutzungspflicht den anwaltlichen Zivilprozess. Die Digitalisierung verändert vor allem die Organisation der Einreichung und der Ausgangskontrolle.

Einreichung ist mehr als Versand

Für fristgebundene Schriftsätze müssen der zulässige Übermittlungsweg und die formalen Anforderungen eingehalten werden. Die rechtzeitige Vorbereitung und Kontrolle des gerichtlichen Eingangs bleiben unverzichtbar.

Technische Störung dokumentieren

§ 130d ZPO lässt bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit eine Ersatzeinreichung zu. Die Störung ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. Eine gewöhnliche E-Mail ist kein allgemeiner Ersatz für die vorgeschriebene elektronische Übermittlung.

Quelle: § 130d ZPO