Zivilprozesse, Verwaltungsprozesse und Schiedsverfahren für Unternehmen

Schlagwort: Zivilprozess

Beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu

Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, sofern die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die mündliche Verhandlung vor Zivilgerichten (Mündlichkeitsgrundsatz, Verbot von Geheimgerichten)

§ 128 Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich.
(2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verkündung der Entscheidung. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig, wenn seit der Zustimmung der Parteien mehr als drei Monate verstrichen sind.
(3) Ist nur noch über die Kosten zu entscheiden, kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Landgerichte in Niedersachsen

Aktualisierung vom 6. November 2026: Die allgemeine Wertgrenze der Amtsgerichte in Zivilsachen beträgt seit 2026 grundsätzlich 10.000 Euro. Besondere gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt; bei älteren Verfahren ist das Übergangsrecht zu prüfen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören bei entsprechender gesetzlicher Zuständigkeit vor die Arbeitsgerichte. § 23 GVG.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten zu den Landgerichten in Niedersachsen, Hamburg und Bremen.
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Im Flächenland Niedersachsen gibt es elf Landgerichte:
Diese Landgerichte sind in zivilrechtlichen Streitigkeiten ab einem Streitwert von mehr als 10.000 € sachlich als Eingangsinstanz zuständig. Es herrscht in Zivilprozessen vor den Landgerichten Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass beide Parteien (Kläger und Beklagter) sich durch einen Prozessanwalt, also einen Rechtsanwalt (ein Patentanwalt genügt nicht) vertreten lassen müssen.  

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Für Klagen existieren bestimmte örtliche Zuständigkeiten. Häufig verbleibt einem Kläger keine Auswahl unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten (forum shopping), sondern er muss seine Klage bei “dem” örtlich zuständigen Gericht führen.

Prozesse werden durch Schriftsätze vorbereitet und aufgrund des Verbotes von “Geheimurteilen” zumindest in aller Regel (ausser in einstweiligen Verfügungssachen) aufgrund des Mündlichkeitsprinzips in einer mündlichen Verhandlung geführt. Die Verhandlungstermine finden am Ort des Prozessgerichts statt. Der vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt (Hauptbevollmächtigter) kann aus den unterschiedlichsten Gründen einen Anwalt am Ort des Gerichts, der ihn für den Prozess bzw. Termin vor dem Richter vertritt (Terminsvertreter oder Prozessvertreter) im Benehmen mit dem Mandanten beauftragen.

Terminsvertretung in Untervollmacht

Terminsvertretung / Terminsvertreter in Untervollmacht

Wenn Sie als Anwalt in Niedersachsen, Hamburg oder Bremen Gerichtstermine wahrnehmen müssen, aber jene Termine nicht selbst wahrnehmen wollen, so stehen wir Ihnen im Einzelfall sowie gerne auch dauerhaft mit unserer Expertise aus unserer sehr umfangreichen und vielseitigen forensischen Praxis zur Verfügung:

  • zeitnahe Prüfung und Bestätigung der Mandatsübernahme;
  • sorgfältige Einarbeitung in den Sachverhalt nach Übersendung einer Handakte;
  • sachlich und fachlich professionelle Wahrnehmung des Gerichtstermins für Ihre Mandantschaft in Untervollmacht nach Ihren Vorgaben (einschliesslich ggfs. Zurückhaltung bei Vergleichsabschlüssen/ tatsächliches mündliches Plädieren zur Sache sowie ggfs. Stellungnahme zur Rechtslage im Termin etc.);
  • Übersendung des Terminsbericht per Fax oder per Mail im Anschluss an den Termin, spätestens am darauffolgenden Tag;
  • Gebührenteilung ggfs. unter Ausschluß der durch die Unterbevollmächtigung gesondert anfallenden Gebühren (d.h. Ihrer Mandantschaft entstehen keine zusätzlichen Anwaltsgebühren)

Kontaktieren Sie uns:

horak . Rechtsanwälte
Georgstr. 48
30159 Hannover
Fon 0511/357 356 – 0
Fax 0511/357 356 – 29
info@bwlh.de

Die Vertretungen übernehmen wir bei den folgenden Gerichten (Auswahl) in Niedersachen, Bremen und Hamburg:

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