Archivbeitrag vom 16. November 2016, redaktionell aktualisiert am 6. November 2026. Die früher genannten Wertgrenzen gelten nicht unverändert fort. Die aktuelle Darstellung finden Sie auf unserer Leistungsseite zu Berufung und Revision.

Weshalb die erste Instanz entscheidend bleibt

Bereits im Ausgangsverfahren müssen Tatsachen und Beweise rechtzeitig vorgetragen werden. Im Rechtsmittelverfahren bestehen Beschränkungen für neues Vorbringen. Wer ein Urteil überprüfen lassen möchte, sollte deshalb neben dem Urteil auch die Verfahrensakte auswerten lassen.

Fristen und Zulassung getrennt prüfen

Berufung und Revision haben unterschiedliche Voraussetzungen. Der Blick allein auf den Streitwert reicht nicht aus. Entscheidend sind unter anderem Beschwer, Zulassung, Art der Entscheidung, Zustellung und die jeweils einschlägigen Übergangsregeln.