Zivilprozesse, Verwaltungsprozesse und Schiedsverfahren für Unternehmen

Schlagwort: Vollstreckung

Amtsgericht Bremen

Amtsgericht Bremen

Amtsgericht Bremen
Ostertorstr. 25-31
28195 Bremen

Tel. +494213610

Öffnungszeiten:

Allgemein / Rechtsantragsstelle: Montag-Freitag von 09.00-12.30 Uhr,

Ausnahmen:

Nachlassgericht:  Anträge und Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.

Zwangsversteigerungsabteilung: Montags von 9.00-16.00 Uhr, dienstags, donnerstags, freitags 9.00-13.00 Uhr, mittwochs nur nach Vereinbarung.

Gerichtskasse: Montags-donnerstags von 09.00-13.00 und 13.30-16.00 Uhr
und freitags von 09.00-13.00 und 13.30-15.00 Uhr.

Schiffsregister: Eilsachen vom 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr (nach vorheriger Ankündigung)

Bankverbindung

Bremer Landesbank

IBAN-Nr.: DE27 2905 0000 1070 1150 00
BIC: BRLADE22XXX

Sparkasse Bremen

IBAN-Nr.: DE73 2905 0101 0001 0906 53
BIC: SBREDE22XXX

Website: Amtsgericht Bremen

 

Berufung und Revision: Einordnung des Beitrags von 2016

Archivbeitrag vom 16. November 2016, redaktionell aktualisiert am 6. November 2026. Die früher genannten Wertgrenzen gelten nicht unverändert fort. Die aktuelle Darstellung finden Sie auf unserer Leistungsseite zu Berufung und Revision.

Weshalb die erste Instanz entscheidend bleibt

Bereits im Ausgangsverfahren müssen Tatsachen und Beweise rechtzeitig vorgetragen werden. Im Rechtsmittelverfahren bestehen Beschränkungen für neues Vorbringen. Wer ein Urteil überprüfen lassen möchte, sollte deshalb neben dem Urteil auch die Verfahrensakte auswerten lassen.

Fristen und Zulassung getrennt prüfen

Berufung und Revision haben unterschiedliche Voraussetzungen. Der Blick allein auf den Streitwert reicht nicht aus. Entscheidend sind unter anderem Beschwer, Zulassung, Art der Entscheidung, Zustellung und die jeweils einschlägigen Übergangsregeln.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén