Aktualisierung vom 6. November 2026: Die allgemeine Wertgrenze der Amtsgerichte in Zivilsachen beträgt seit 2026 grundsätzlich 10.000 Euro. Besondere gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt; bei älteren Verfahren ist das Übergangsrecht zu prüfen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören bei entsprechender gesetzlicher Zuständigkeit vor die Arbeitsgerichte. § 23 GVG.
Das Landgericht Hannover ist für zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) zuständig.
In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig:
in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 10.000 EUR beträgt.
in zweiter Instanz für alle Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der in Familiensachen ergangenen Entscheidungen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist.
In Strafsachen ist das Landgericht im Wesentlichen zuständig, wenn eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist sowie bei besonders schweren Delikten.
Fakten:
Das Landgericht Hannover hat rund 220 Beschäftigte, darunter 89 Richter. Diese sind tätig in:
7 großen Strafkammern, davon eine als Schwurgericht
3 große Jugendkammern
7 kleinen Strafkammern
1 kleinen Jugendkammer
6 großen Strafvollstreckungskammern
8 Spezialkammern (Entschädigungskammer, Wiedergutmachungskammer, Baulandsachen, Steuerberater-/Steuerbevollmächtigtekammer, Straf- und Jugendkammern für Bußgeldsachen)
7 Kammern für Handelssachen
21 Zivilkammern
Zum Landgerichtsbezirk Hannover gehören 5 Amtsgerichte:
Schreibe einen Kommentar