Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bückeburg erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Schaumburg.
Die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist gegeben für:
- Berufungen in Zivilsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
- Beschwerden in Zivilsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
- Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
- Zivilsachen in I. Instanz
- Strafsachen in I. Instanz
- Berufungen in Strafsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
- Beschwerden in Strafsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
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Landgericht Bückeburg
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Kontakt
Landgericht Bückeburg
Herminenstraße 31
31675 Bückeburg
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Tel: 0 57 22/2 90-0
Fax: 0 57 22/2 90-2 15
E-Mail: lgbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Wichtiger Hinweis: Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.