Zivilprozesse, Verwaltungsprozesse und Schiedsverfahren für Unternehmen

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Amtsgericht Braunschweig

Amtsgericht Braunschweig

Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig

Tel.: 0531 488-0
Fax: 0531 488-2999

E-Mail: agbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Allgemeine Besuchs- und Sprechzeiten einschließlich Zentraler Justizservice: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Telefonzentrale Tel. 0531 488-0
Zentraler Justizservice Tel. 0531 488-2610

Website: Amtsgericht Braunschweig

 

Amtsgericht Brake

Amtsgericht Brake

 

Postanschrift:

Amtsgericht Brake
Postfach 1151
26911 Brake

Haus- und Lieferanschrift:

Amtsgericht Brake
Bürgermeister-Müller-Str. 34
26919 Brake

Geschäftsszeiten:

Montag bis Freitag
von 9 bis 12 Uhr
sowie Nachmittags nach Vereinbarung

Kassenzeiten:

Montag bis Freitag
von 9 bis 12 Uhr
Kontakt zur Zahlstelle des AG Brake

Bankverbindung:

Norddeutsche Landesbank Hannover
BLZ 250 500 00
Kto.-Nr. 106 024 326
IBAN: DE36 2505 0000 0106 0243 26
BiC/Swift-Nr.: NOLADE2H

 

Tel: (04401) 109-0, Telefonverzeichnis der Ansprechpartner

E-Mail: agbra-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Website: Amtsgericht Brake

 

Amtsgericht Bersenbrück

Amtsgericht Bersenbrück

Postanschrift:
Amtsgericht Bersenbrück
Postfach 1129
49587 Bersenbrück

Hausanschrift:
Amtsgericht Bersenbrück
Stiftshof 8
49593 Bersenbrück

Telefon:
05439 608 -0 (Vermittlung)

Telefax:
05439 608 -200

Bankverbindung:
IBAN: DE61250500000106024458
BIC: NOLADE2HXXX

Sprechzeiten: montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr, sowie freitags und vor Feiertagen von 9.00 bis 12.30 Uhr

Kassenstunden: montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr, sowie freitags und vor Feiertagen von 9.00 bis 11.30 Uhr

Website: Amtsgericht Bersenbrück

Amtsgericht Bad Gandersheim

Amtsgericht Bad Gandersheim

Hausanschrift:
Amtsgericht Bad Gandersheim, Am Plan 3b, 37581 Bad Gandersheim

Postanschrift:
Amtsgericht Bad Gandersheim, Postfach 1371, 37577 Bad Gandersheim

Telefon: 05382-931-0
Telefax: 05382-931-139

Bankverbindung:
IBAN: DE 9325 0500 0001 0602 3591
BIC: NOLADE2HXXX

Besuchs- und Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Rechtsantragsstelle:
Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nur für vereinbarte Termine und besondere Eilsachen, Telefon: 05382-931-116

Das Amtsgericht ist nicht barrierefrei!

Behinderte Besucher oder Verfahrensbeteiligte nehmen bitte rechtszeitig vor dem Besuch / Termin Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts auf.

Ansprechpartner für Schwerbehinderte: Wachtmeister /-in des Amtsgerichts, Telefon: 05382-931-0

Website: Amtsgericht Bad Gandersheim

Amtsgericht Bad Iburg

Amtsgericht Bad Iburg

Amtsgericht Bad Iburg
Schloss
49186 Bad Iburg

Telefon: 05403 7302-0
Fax: 05403 7302-100

E-Mail: agibg-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 12 Uhr

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Website: Amtsgericht Bad Iburg

Amtsgericht Alfeld

Amtsgericht Alfeld

Hausanschrift: Amtsgericht Alfeld, Kalandstraße 1, 31061 Alfeld (Leine)

Postanschrift: Amtsgericht Alfeld, Postfach 1161, 31061 Alfeld (Leine)

Vermittlung Amtsgericht Alfeld Tel.: (05181) 804-0, Fax: (05181) 804-78

Verwaltungsgeschäftsstelle: Tel.: (05181) 804-61, Fax: (05181) 804-75

Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie am Freitag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 11.45 Uhr

Website: Amtsgericht Alfeld

 

Berufung und Revision: Einordnung des Beitrags von 2016

Archivbeitrag vom 16. November 2016, redaktionell aktualisiert am 6. November 2026. Die früher genannten Wertgrenzen gelten nicht unverändert fort. Die aktuelle Darstellung finden Sie auf unserer Leistungsseite zu Berufung und Revision.

Weshalb die erste Instanz entscheidend bleibt

Bereits im Ausgangsverfahren müssen Tatsachen und Beweise rechtzeitig vorgetragen werden. Im Rechtsmittelverfahren bestehen Beschränkungen für neues Vorbringen. Wer ein Urteil überprüfen lassen möchte, sollte deshalb neben dem Urteil auch die Verfahrensakte auswerten lassen.

Fristen und Zulassung getrennt prüfen

Berufung und Revision haben unterschiedliche Voraussetzungen. Der Blick allein auf den Streitwert reicht nicht aus. Entscheidend sind unter anderem Beschwer, Zulassung, Art der Entscheidung, Zustellung und die jeweils einschlägigen Übergangsregeln.

Die mündliche Verhandlung vor Zivilgerichten (Mündlichkeitsgrundsatz, Verbot von Geheimgerichten)

§ 128 Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich.
(2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verkündung der Entscheidung. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig, wenn seit der Zustimmung der Parteien mehr als drei Monate verstrichen sind.
(3) Ist nur noch über die Kosten zu entscheiden, kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Amtsgerichte in Niedersachsen

Informationen zu den einzelnen Amtsgerichten finden Sie unter den folgenden Links.

Antragsformulare des Amtsgerichts Hannover

Anträge des Amtsgerichts Hannover zum herunterladen

Hier können Sie einige Anträge als PDF-Dateien herunterladen und ausgefüllt beim Amtsgericht Hannover einreichen.

Anträge Vergütungsfestsetzung

Anträge Insolvenzgericht

Anträge Grundbuchamt

Anträge Betreuungsgericht

Anträge Strafgericht

Anträge Rechtsantragstelle

Anträge Familiengericht

Anträge diverse

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Für Klagen existieren bestimmte örtliche Zuständigkeiten. Häufig verbleibt einem Kläger keine Auswahl unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten (forum shopping), sondern er muss seine Klage bei “dem” örtlich zuständigen Gericht führen.

Prozesse werden durch Schriftsätze vorbereitet und aufgrund des Verbotes von “Geheimurteilen” zumindest in aller Regel (ausser in einstweiligen Verfügungssachen) aufgrund des Mündlichkeitsprinzips in einer mündlichen Verhandlung geführt. Die Verhandlungstermine finden am Ort des Prozessgerichts statt. Der vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt (Hauptbevollmächtigter) kann aus den unterschiedlichsten Gründen einen Anwalt am Ort des Gerichts, der ihn für den Prozess bzw. Termin vor dem Richter vertritt (Terminsvertreter oder Prozessvertreter) im Benehmen mit dem Mandanten beauftragen.

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