Schutzrechte, Softwareprojekte und Geschäftsgeheimnisse verteidigen.
Ein gescheitertes IT-Projekt oder eine Schutzrechtsverletzung verlangt eine auf das konkrete Rechtsgebiet abgestimmte Prozessführung. Im Mittelpunkt stehen etwa Nutzungsrechte, Lizenzvergütung, Projektabnahme, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
So bereiten wir das Verfahren vor
Wir verbinden die Prüfung des materiellen Rechts mit der Planung von Anträgen, Beweissicherung und Eilmaßnahmen. Bei Softwareprojekten sind Leistungsumfang, Änderungswünsche und Verantwortlichkeiten häufig entscheidend. Bei Geschäftsgeheimnissen müssen Schutzmaßnahmen und der Umgang mit vertraulichen Unterlagen im Verfahren von Beginn an bedacht werden.
Diese Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung
Stellen Sie Verträge, Lizenzketten, Projektdokumentation und die Nachweise der beanstandeten Nutzung zusammen. Veränderungen an Produkt, Quellcode oder Internetauftritt sollten erst nach einer abgestimmten Beweissicherung erfolgen, soweit keine dringenden Schutzmaßnahmen entgegenstehen.
Anspruchsgrundlage und Zuständigkeit vorab klären
Bei Schutzrechtsverletzungen, Lizenzverträgen und IT-Projekten gelten unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen und teilweise besondere gerichtliche Zuständigkeiten. Wir prüfen zunächst Rechteinhaberschaft, Vertragskette und das konkrete beanstandete Verhalten. Ein technischer Fehler im Projekt ist nicht automatisch eine Schutzrechtsverletzung. Umgekehrt kann eine Vertragsbeendigung Fragen zu fortbestehenden Nutzungsrechten auslösen, die für den laufenden Betrieb entscheidend sind.
Nachweise, Geheimnisse und schnelle Reaktion
Softwarestände, Protokolle, Freigaben und Nutzungsnachweise müssen mit Herkunft und Datum gesichert werden. Der Umgang mit Quellcode, Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Anlagen wird vor einer Einreichung abgestimmt. Bei einem Eilantrag sind Dringlichkeit und Beweisführung besonders sorgfältig vorzubereiten. Im Hauptsacheverfahren werden Unterlassung, Auskunft, Zahlung und mögliche Gegenansprüche getrennt bewertet, damit die Anträge das wirtschaftliche Ziel tatsächlich erfassen.
Zivilprozess vorbereiten: Schriftsätze, Gerichtstermin und Beweisaufnahme
Weiterführende Informationen
Gesetzlicher Ausgangspunkt: § 935 ZPO · Unser Anwaltsteam · Alle Leistungen im Überblick