Stand: 6. November 2026. Der Bundestag hat den Entwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts am 16. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die vorgesehenen Neuerungen sind damit noch nicht als geltendes Recht zu behandeln.
Digitale Verfahren und englische Sprache
Der Entwurf betrifft unter anderem digitale Verfahrensformen, elektronische Schiedssprüche und die Form von Schiedsvereinbarungen. Auch englischsprachige gerichtliche Verfahren mit Bezug zu Schiedssachen sollen erleichtert werden.
Was jetzt zu tun ist
Bestehende Schiedsklauseln sollten weiterhin anhand des geltenden Rechts geprüft werden. Bei neuen Verträgen verdienen Schiedsort, Institutionsregeln, Sprache, Zustellung und Dokumentation besondere Aufmerksamkeit. Unternehmen sollten die Reform verfolgen, ohne auf noch nicht geltende Erleichterungen zu vertrauen.
Quelle: Deutscher Bundestag, erste Lesung vom 16. Oktober 2026