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Schlagwort: AG Northeim

Besonderheiten der Amtsgerichte in Niedersachsen

Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfügen über verschiedene Besonderheiten:

Zuständigkeiten

Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zuständig, darunter Zivil-, Straf- und Familiensachen. Sie fungieren als Eingangsinstanz für viele Verfahren und entscheiden über Streitigkeiten bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze.

Dezentrale Struktur

Niedersachsen ist ein flächenmäßig großes Bundesland, daher gibt es eine relativ hohe Anzahl von Amtsgerichten. Dadurch sollen kurze Wege für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern.

Schöffengerichte

An den Amtsgerichten in Niedersachsen werden auch Schöffengerichte gebildet. Diese bestehen aus ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) und einem Berufsrichter. Sie entscheiden gemeinsam mit dem Berufsrichter über Strafsachen, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren zu erwarten ist.

Mediation

Einige Amtsgerichte in Niedersachsen bieten auch Mediationsverfahren an. Dabei handelt es sich um außergerichtliche Konfliktlösungen, bei denen ein neutraler Vermittler (Mediator) versucht, zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen.

Mahnverfahren

Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind auch für das Mahnverfahren zuständig. Dabei können Gläubiger auf einfache Weise einen Mahnbescheid beantragen, um ihre Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern geltend zu machen.

Diese Besonderheiten tragen dazu bei, dass die Amtsgerichte in Niedersachsen eine wichtige Rolle bei der Rechtsprechung und Konfliktlösung spielen.

Informationen zu den einzelnen Amtsgerichten finden Sie unter den folgenden Links.

Amtsgericht Northeim

Amtsgericht Northeim

Hausanschrift: Amtsgericht Northeim, Bahnhofstraße 31, 37154 Northeim

Postanschrift: Amtsgericht Northeim Postfach 11 53 37141 Northeim

Telefon: 05551 962-0, Telefax: 05551 962-114

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gesonderte Zeiten für:

Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Ausschlagungserklärungen: Montag und Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Erteilung von Beratungshilfescheinen: Dienstag und Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr

Bankverbindung: IBAN  DE47 2505 0000 0106 0237 40, BIC NOLADE2HXXX

E-Mail: agnom-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Website: Amtsgericht Northeim

Amtsgerichte in Niedersachsen

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