Zuständigkeit
Rechtsprechung
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf und Miete sowie Ehe- und Familiensachen oder Schadensersatzprozesse) und Zivilprozesssachen kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung sowie Strafsachen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten).
Sachliche Zuständigkeit
Zivilsachen (§ 119 GVG)
In familienrechtlichen Streitigkeiten entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der amtsgerichtlichen Familiengerichte in Hamburg.
Ferner entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten u.a. über Berufungen gegen Endurteile bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg.
Strafsachen
In Strafsachen entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht u.a. im 1. Rechtszug über sog. Staatsschutzdelikte (§ 120 Abs. 1 und 2 GVG) und als Rechtsmittelinstanz über Revisionen u.a. gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen sowie gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts (§ 121 Abs. 1 GVG).
Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Oberlandesgericht Hamburg
____________________________________________
Kontakt
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Öffnungszeiten:
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist für Besucher montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Die Geschäftsstellen sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar (Geschäftszeiten)
Telefon: 040 – 4 28 28 0
Fax: 040 – 4 28 43 4097
E-Mail: Poststelle@olg.justiz.hamburg.de
Hinweis: Die o.a. E-Mail-Adresse steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass per E-Mail Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz enthalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 040-42843-4097) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.