Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: Verjährung

Landgericht Aurich

Das Landgericht Aurich gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der Bezirk umfasst Ostfriesland mit den ostfriesischen Inseln. Am Landgericht Aurich sind derzeit ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts erstreckt sich über folgende Amtsgerichtsbezirke:

Amtsgericht Aurich
Amtsgericht Emden
Amtsgericht Leer
Amtsgericht Norden
Amtsgericht Wittmund

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des
Landgericht Aurich

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Kontakt

Hausanschrift

Landgericht Aurich

Schlossplatz 3

26603 Aurich

Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Postanschrift

Landgericht Aurich

Postfach 1431

26584 Aurich

Hinweis: Für offiziellen Schriftverkehr ­ insbesondere bei Verfahrensangelegenheiten ­ verwenden Sie bitte ausschließlich die hier genannte Postanschrift.

Telefon

04941 13-0 (Vermittlung)
Für telefonische Anfragen halten Sie bitte unbedingt das Aktenzeichen bereit!

Fax

04941 13-1616

E-Mail

LGAUR-Poststelle@justiz.niedersachsen.de (nur Justizverwaltungssachen)

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Norddeutsche Landesbank Hannover

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BIC: NOLADE2H

Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann nicht vor dem Hauptanspruch verjähren.

Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann grundsätzlich nicht vor dem Hauptanspruch, dem er dient, verjähren.

BGH URTEIL VI ZR 222/16 vom 25. Juli 2017

BGB §§ 195, 242 Be, 372, 812; HintG NRW §§ 4, 22 Abs. 3

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