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Schlagwort: LG Aurich

Landgericht Aurich

Das Landgericht Aurich gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg. Der Bezirk umfasst Ostfriesland mit den ostfriesischen Inseln. Am Landgericht Aurich sind derzeit ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts erstreckt sich über folgende Amtsgerichtsbezirke:

Amtsgericht Aurich
Amtsgericht Emden
Amtsgericht Leer
Amtsgericht Norden
Amtsgericht Wittmund

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des
Landgericht Aurich

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Kontakt

Hausanschrift

Landgericht Aurich

Schlossplatz 3

26603 Aurich

Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Postanschrift

Landgericht Aurich

Postfach 1431

26584 Aurich

Hinweis: Für offiziellen Schriftverkehr ­ insbesondere bei Verfahrensangelegenheiten ­ verwenden Sie bitte ausschließlich die hier genannte Postanschrift.

Telefon

04941 13-0 (Vermittlung)
Für telefonische Anfragen halten Sie bitte unbedingt das Aktenzeichen bereit!

Fax

04941 13-1616

E-Mail

LGAUR-Poststelle@justiz.niedersachsen.de (nur Justizverwaltungssachen)

Bankverbindung
Konto-Nr.: 106 024 250
BLZ: 250 500 00
Norddeutsche Landesbank Hannover

IBAN: IBAN DE51 2505 0000 0106 0242 50
BIC: NOLADE2H

Landgerichte in Niedersachsen

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten zu den Landgerichten in Niedersachsen, Hamburg und Bremen.

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Im Flächenland Niedersachsen gibt es elf Landgerichte:

Diese Landgerichte sind in zivilrechtlichen Streitigkeiten ab einem Streitwert von mehr als 5.000 € sachlich als Eingangsinstanz zuständig. Es herrscht in Zivilprozessen vor den Landgerichten Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass beide Parteien (Kläger und Beklagter) sich durch einen Prozessanwalt, also einen Rechtsanwalt (ein Patentanwalt genügt nicht) vertreten lassen müssen.

 

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