Das Landgericht Bückeburg (OLG-Bezirk Celle ) ist neben den weiteren im gelegenen Landgerichten Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden, eins von 11 Landgerichten in Niedersachen. Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bückeburg erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Schaumburg.

Die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist gegeben für:

  • Berufungen in Zivilsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Zivilsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • Zivilsachen in I. Instanz
  • Strafsachen in I. Instanz
  • Berufungen in Strafsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Strafsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte

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Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Landgericht Bückeburg

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Kontakt

Landgericht Bückeburg
Herminenstraße 31
31675 Bückeburg

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Tel: 0 57 22/2 90-0
Fax: 0 57 22/2 90-2 15

E-Mail: lgbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis: Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 05722 / 290-215) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.