Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: LG Osnabrück

Landgericht Osnabrück

Zuständigkeit in Strafsachen

In Strafsachen entscheidet das Landgericht Osnabrück im ersten Rechtszug durch eine große Strafkammer nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Diese erhebt Anklage zum Landgericht, wenn der Angeschuldigte eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten hat. Darüber hinaus ist das Landgericht zuständig, wenn rechtswidrige Taten angeklagt werden, bei denen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Ferner gibt es noch spezielle Strafkammern für Wirtschaftsstraf-, Jugend- und Jugendschutzsachen.

Zuständigkeit in Zivilsachen

Allgemeine Zivilkammern:

Die Zivilkammern bei den Landgerichten sind zum einen zuständig für die Bearbeitung aller erstinstanzlichen Zivilsachen, d. h. solcher, die in erster Instanz in die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen. Hierbei handelt es sich um alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, deren Streitwert den Betrag von 5.000,00 Euro überschreitet. Es werden Rechtsstreitigkeiten in allen Bereichen des täglichen Lebens bearbeitet, sofern an ihnen Privatpersonen beteiligt sind. Mietstreitigkeiten fallen hier in erster Instanz nur an, soweit es sich um gewerbliche Mietverträge handelt.

Unabhängig vom Streitwert ist das Landgericht in Verfahren wegen der Verletzung von Dienst- bzw. Amtspflichten durch Beamte, Richter und sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt zuständig. Darüber hinaus ist das Landgericht Berufungsinstanz.

Die Zivilkammern sind bei Beschwerden gegen amtsgerichtliche Beschlüsse, z. B. in Abschiebehaftsachen oder bei Beschlüssen im Rahmen der Zwangsversteigerung sowie aus dem Bereich der “Freiwilligen Gerichtsbarkeit” (z. B. Betreuungs- und Unterbringungssachen) zuständig.

Kammern für Handelssachen:

Mit Handelssachen sind Streitigkeiten gemeint, bei denen sowohl der Kläger, als auch der Beklagte Kaufmann ist und eine der Parteien die Entscheidung durch die Kammer für Handelssachen beantragt.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des

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Kontakt

Hausanschrift: Landgericht Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück

Postanschrift: Landgericht Osnabrück, Postfach 2921, 49019 Osnabrück

Telefon: 0541/ 315-0

Telefax: 0541/ 315-6138

E-Mail:lgos-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Hinweis: Das Versenden von E-Mails ist aus rechtlichen, technischen und betrieblichen Gründen nicht geeignet für Anträge, Mitteilungen oder sonstige Erklärungen, die rechtliche Wirkung entfalten sollen oder einen vertraulichen Inhalt haben. Bitte übermitteln Sie derartige Erklärungen ausschließlich auf herkömmlichem Wege, also durch Brief oder Fax.

Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 08.00 bis 15.30 Uhr sowie freitags (und vor Feiertagen) von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Website: Landgericht Osnabrück

Landgerichte in Niedersachsen

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten zu den Landgerichten in Niedersachsen, Hamburg und Bremen.

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Im Flächenland Niedersachsen gibt es elf Landgerichte:

Diese Landgerichte sind in zivilrechtlichen Streitigkeiten ab einem Streitwert von mehr als 5.000 € sachlich als Eingangsinstanz zuständig. Es herrscht in Zivilprozessen vor den Landgerichten Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass beide Parteien (Kläger und Beklagter) sich durch einen Prozessanwalt, also einen Rechtsanwalt (ein Patentanwalt genügt nicht) vertreten lassen müssen.

 

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