Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Schlagwort: LG Göttingen

Landgericht Göttingen als imposantes Bauwerk

Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Göttingen ist ein imposantes Bauwerk, das eine lange Geschichte hat. Es wurde im 19. Jahrhundert erbaut und spiegelt den architektonischen Stil dieser Zeit wider. Das Gebäude strahlt eine gewisse Würde und Ernsthaftigkeit aus, was die Bedeutung der Rechtsprechung unterstreicht.

Das Landgericht Göttingen ist aber auch ein bedeutendes Gericht in der niedersächsischen Stadt Göttingen. Als Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat es eine wichtige Rolle bei der Rechtsprechung in der Region.

Das Landgericht Göttingen ist für eine Vielzahl von Rechtsgebieten zuständig, darunter Zivilrecht, Strafrecht und Familienrecht. Es fungiert als Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in seinem Bezirk und ist auch für Verfahren in erster Instanz zuständig, wenn es um höhere Streitwerte oder schwerwiegende Straftaten geht.

Das Landgericht Göttingen verfügt über eine Vielzahl von Richtern und Richterinnen, die über umfangreiches juristisches Fachwissen verfügen. Sie sind dafür verantwortlich, Recht und Gerechtigkeit in den Verfahren sicherzustellen und faire Urteile zu fällen. Die Richterinnen und Richter des Landgerichts Göttingen sind unabhängig und neutral und gewährleisten so eine objektive Rechtsprechung.

Das Landgericht Göttingen spielt auch eine wichtige Rolle bei der Lösung von Streitigkeiten und der Durchsetzung von Rechten. Es bietet den Bürgern eine Plattform, um ihre Anliegen vorzubringen und ihre Rechte zu verteidigen. Durch die Verhandlung von Fällen und die Fällung von Urteilen trägt das Landgericht Göttingen zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in der Gesellschaft bei.

Darüber hinaus ist das Landgericht Göttingen auch ein Ort, an dem Rechtssicherheit geschaffen wird. Durch die Auslegung von Gesetzen und die Anwendung von Rechtsnormen trägt es dazu bei, klare Regeln und Standards zu schaffen, an denen sich die Bürger orientieren können.

Insgesamt spielt das Landgericht Göttingen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung von Recht und Gerechtigkeit in der Region. Es ist ein Ort, an dem Streitigkeiten beigelegt, Rechte verteidigt und Rechtssicherheit geschaffen wird. Mit seiner langen Geschichte und seinem engagierten Personal ist das Landgericht Göttingen ein wichtiger Bestandteil des deutschen Justizsystems.

Landgericht Göttingen

Die Zivilkammern des Landgericht Göttingen sind in erster Linie zuständig für die Entscheidung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Privatleuten bzw. Unternehmen. Darüber hinaus sind sie auch für die Entscheidung über Beschwerden in Wohnungseigentumssachen, Vormundschafts-, Pflegschafts-, Adoptions- und Fürsorgesachen, in Betreuungssachen, im Vollstreckungsrecht sowie in Grundbuchsachen, Vereinsregistersachen, Unterbringungsverfahren, Personenstandssachen u.ä. zuständig.

Die Strafkammern entscheiden in Strafverfahren gegen Erwachsene. Die großen Strafkammern sind bei gewichtigen Tatvorwürfen in erster Instanz zuständig, die kleinen Strafkammern über Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile. Für Jugendstraf- sowie Jugendschutzsachen sind die großen und kleinen Jugendkammern zuständig.

Hier gelangen Sie zur Webseite des Landgericht Göttingen

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Kontakt

Landgericht Göttingen

Hausanschrift: Landgericht Göttingen, Berliner Str. 8, 37073 Göttingen

Postanschrift: Landgericht Göttingen, Postfach 26 28, 37016 Göttingen

Telefon 0551 – 403 – 0 Zentrale
Telefax 0551 – 403 12 50 Zentrale
0551 – 403 10 08 Verwaltung
0551 – 403 11 99 Strafkammer
0551 – 403 12 00 Eing.Geschäftsstelle Zivilprozess

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag – Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 15:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeiten:

Das Gebäude ist wie folgt geöffnet (bitte beachten Sie aber die oben genannten Sprechzeiten):

Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

E-Mail: lggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis: Der E-Mail E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, so ist eine Wiederholung der Übermittlung per Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Die Rufnummern der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Zivil- und Strafkammern

Geschäftsstellen der Zivilkammern

Kammerbezeichnung Name Telefon Zimmer
1. Zivilkammer Frau Rzepka 1013 A 410
2., 14. + 16. Zivilkammer Herr Schmalstieg 1060 A 125
Frau Schunke 1059 A 125
Frau Hagedorn 1063 A 128
Frau Schlößer 1196 A 108
Frau Haslbeck 1038 A 216
Frau Jacobi 1061 A 126
4. + 11. Zivilkammer Frau Müller 1021 A 317
Frau Lichthardt 1022 A 317
5. Zivilkammer Frau Haslbeck 1038 A 216
Frau Conrady 1039 A 216
8. Zivilkammer Frau Otto 1025 A 319
Frau Lange 1024 A 319
Frau Rzepka 1030 A 308
9. Zivilkammer Frau Vogt 1066 A 110
Frau Wittig 1106 A 110
6., 10., 15. Zivilkammer Frau Stübig 1100 A 210
3. + 7. Kammer für Handelssachen Frau Hohenstern 1047 A 210

12. Zivilkammer

Frau Wittig 1106 A 110
Frau Vogt 1066 A 110
Geschäftsstelle Mediation
Herr Napp 1064 A 108
Frau Vogt 1066 A 110
Geschäftsstellen der Strafkammern
Kammerbezeichnung Name Telefon Zimmer
1. gr. Strafkammer Frau Buhre 1165 B 116
2. gr. Strafkammer Frau Jungnitsch/

Frau Riedel-Beier

1156

1056

B 235/

A 122

3., und 14. kl. Strafkammer Frau Buhre 1165 B 116
4. kl. Strafkammer Frau Bansemeier 1166 B 116
5. und 8. gr. Wirtschaftsstrafkammer Frau Jungnitsch

Frau Bansemeier

Frau Jungnitsch

1156

1166

1156

B 235
6. gr. Strafkammer B 116
7. gr. Strafkammer B 235
9. + 11. Jugendkammer
10. und 12. Jugendkammer Frau Buhre/

Frau Bansemeier

1165/1166 B 116
50., 54. und 62. kleine Strafvollstreckungskammer Frau Engelhardt 1104 B 237 a
55. /56. kleine Strafvollstreckungskammer Frau Hampel 1197 B 237 a
53. kl. Strafvollstreckungskammer Frau Riedel-Beier 1056 B 235
13. + 15. kleine Strafkammer, Frau Heine

Frau Kuneia

1195

1154

B 233

B 233

51. und 61. große Strafvollstreckungskammer

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Die Gerichte des Landgerichts Göttingen
Landgericht Göttingen Amtsgericht Duderstadt Amtsgericht Einbeck
Berliner Straße 8 Hinterstraße 33 Hullerser Straße 1
37073 Göttingen 37115 Duderstadt 37574 Einbeck
Tel.: (0551) 403 0 Tel.: (05527) 912 0 Tel.: (05561) 9382 0
Fax: (0551) 403 293 Fax: (05527) 912 111 Fax: (05561) 9382 12
E-Mail: poststelle@lg-goe.niedersachsen.de E-Mail: poststelle@ag-dud.niedersachsen.de E-Mail: poststelle@ag-ein.niedersachsen.de
Homepage Homepage Homepage
Amtsgericht Göttingen Amtsgericht Hann. Münden Amtsgericht Herzberg am Harz
Berliner Straße 4-8 Schloßplatz 9 Schloß 4
37073 Göttingen 34346 Hann. Münden 37412 Herzberg am Harz
Tel.: (0551) 403 0 Tel.: (05541) 9881 0 Tel.: (05521) 8955 0
Fax: (0551) 403 1300 Fax: (05541) 9881 13 Fax: (05521) 5653
E-Mail: poststelle@ag-goe.niedersachsen.de E-Mail: poststelle@ag-hmue.niedersachsen.de E-Mail: poststelle@ag-hg.niedersachsen.de
Homepage Homepage Homepage
Amtsgericht Northeim Amtsgericht Osterode am Harz
Bahnhofstraße 31 Amtshof 20
37154 Northeim 37520 Osterode am Harz
Tel.: (05551) 962 0 Tel.: (05522) 5002 0
Fax: (05551) 962 114 Fax: (05522) 5002 20
E-Mail: poststelle@ag-nom.niedersachsen.de E-Mail: poststelle@ag-oha.niedersachsen.de
Homepage Homepage

 

Landgerichte in Niedersachsen

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten zu den Landgerichten in Niedersachsen, Hamburg und Bremen.

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Im Flächenland Niedersachsen gibt es elf Landgerichte:

Diese Landgerichte sind in zivilrechtlichen Streitigkeiten ab einem Streitwert von mehr als 5.000 € sachlich als Eingangsinstanz zuständig. Es herrscht in Zivilprozessen vor den Landgerichten Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass beide Parteien (Kläger und Beklagter) sich durch einen Prozessanwalt, also einen Rechtsanwalt (ein Patentanwalt genügt nicht) vertreten lassen müssen.

 

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