Prozessführung. Prozessvertretung. Terminswahrnehmung, Klageverfahren, einstweilige Verfügungsverfahren, Berufungsverfahren, Schiedsverfahren, komplexe und internationale Verfahren

Kategorie: Oberlandesgericht

Verfassungsgericht sitzt in Bückeburg

  • Terminsvertreter beauftragen

    horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Der prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt beauftragt einen anderen Rechtsanwalt, für ihn als Terminsvertreter einen gerichtlichen Termin vor Ort wahrzunehmen. Forum Shopping Gerichtseinkaufsbummel, so heißt Forum Shopping auf deutsch. Darunter versteht man das systematische Ausnutzen nebeneinander bestehender Zuständigkeiten, um rechtliche…

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  • Das Landgericht Hannover

    Vor dem Landgericht Hannover werden sogenannte zivilrechtliche Streitigkeiten (z.B. Schadensersatzklagen, Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.) und Strafsachen (z.B. Verfahren wegen Mordes, Diebstahls etc.) verhandelt. In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist das Landgericht insbesondere zuständig in erster Instanz für alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind, also vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000,00 EUR beträgt. Die Amtsgerichte sind…

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  • Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren durch eine Architektin verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

    Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Be-rufs- oder Tätigkeitsbild der Architektin gehören. BGH URTEIL I ZR 227/19 vom 11. Februar…

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Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr.

Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz für die Bürgerinnen und Bürger. Ich ermuntere Sie, unsere Gerichtsverhandlungen und auch die des Staatsgerichtshofes zu besuchen und sich einen Eindruck von der Arbeit der Justiz zu verschaffen.

Eike Höcker, Präsidentin des Landgerichts Bückeburg

Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bückeburg erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Schaumburg.

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Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist gegeben für:

  • Berufungen in Zivilsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Zivilsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
  • Zivilsachen in I. Instanz
  • Strafsachen in I. Instanz
  • Berufungen in Strafsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
  • Beschwerden in Strafsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte

Die gesetzlichen Bestimmungen geben die örtliche und sachliche Zuständigkeit vor.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Hier geht es zur alphabetischen Ortsliste des Landgerichtbezirks

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Landgericht Bückeburg

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Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

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Kontakt

Landgericht Bückeburg
Herminenstraße 31
31675 Bückeburg

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Tel: 0 57 22/2 90-0
Fax: 0 57 22/2 90-2 15

E-Mail: lgbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis: Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

  • Besonderheiten der Amtsgerichte in Niedersachsen

    Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und verfügen über verschiedene Besonderheiten: Zuständigkeiten Die Amtsgerichte in Niedersachsen sind für eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten zuständig, darunter Zivil-, Straf- und Familiensachen. Sie fungieren als Eingangsinstanz für viele Verfahren und entscheiden über Streitigkeiten bis zu einer bestimmten Streitwertgrenze. Dezentrale Struktur Niedersachsen ist ein flächenmäßig großes Bundesland,…

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  • Diese Behörden- und Gerichtslinks sind für das Amtsgericht Hannover wichtig

    Lernen Sie die folgenden Behörden- und Gerichtslinks kennen, die aus Sicht des Amtsgerichts Hannover bedeutend sind. Justizbehörden: BundesjustizministeriumNiedersächsisches JustizministeriumNiedersächsisches LandesjustizportalBundesgerichtshofOberlandesgericht CelleLandgericht HannoverNiedersächsisches FinanzgerichtNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerwaltungsgericht HannoverNiedersächsisches LandessozialgerichtAmtsgericht Uelzen – Zentrales Mahngericht – Zur Justiz zählen beispielsweise die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael…

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  • Verfassungsgericht sitzt in Bückeburg

    Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr. Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz…

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  • Zuständigkeiten des Amtsgerichts Uelzen

    Das Amtsgericht Uelzen ist unter anderem Eingangsgericht für die Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Gebiet des Landkreises Uelzen, in Insolvenzverfahren darüber hinaus auch im Gebiet des Landkreises Dannenberg (Elbe). Direktor des Amtsgerichts Martin Strube Das Amtsgericht Uelzen ist eine ordentliche Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit wird sowohl in streitige Zivilgerichtsbarkeit als auch in die freiwillige Gerichtsbarkeit gesplittet.…

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Terminsvertreter beauftragen

  • Geschichte – Amtsgericht Achim ist ein Juwel

    Baugeschichtlich gilt das Amtsgericht Achim aus Gründen des Denkmalschutzes als ein Juwe. Mit der Teilung von Rechtspflege und Verwaltung im Jahr 1852, wurden zunächst 168 niedersächsische Amtsgerichte ins Leben gerufen. horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Dies war Folge einer Revolution, die die…

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  • Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

    Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35…

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  • Fachkanzleien entdecken

    Unsere Anwälte sind hochspezialisiert, arbeiten wissenschaftlich fundiert und sind Experten auf ihrem Gebiet. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Ausgezeichnete Qualifikation Rechtsanwälte Ihren Fragestellungen können wir mit bester Qualifikation begegnen: wir sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte. Fachanwälte Neben Fachanwaltstiteln für gewerblichen Rechtsschutz tragen wir Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht sowie Vergaberecht. Patentanwälte Sie benötigen noch mehr Expertise?…

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Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Der prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt beauftragt einen anderen Rechtsanwalt, für ihn als Terminsvertreter einen gerichtlichen Termin vor Ort wahrzunehmen.

Forum Shopping

Gerichtseinkaufsbummel, so heißt Forum Shopping auf deutsch. Darunter versteht man das systematische Ausnutzen nebeneinander bestehender Zuständigkeiten, um rechtliche oder tatsächliche Vorteile auszunutzen.

Häufig verbleibt einem Kläger jedoch keine Auswahl unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten, sondern er ist verpflichtet seine Klage bei dem örtlich zuständigen Gericht zu führen.

Für Klagen existieren bestimmte örtliche Zuständigkeiten.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Die Verhandlungstermine finden am Ort des Prozessgerichts statt. Der vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt (Hauptbevollmächtigter) kann aus den unterschiedlichsten Gründen einen Anwalt am Ort des Gerichts, der ihn für den Prozess bzw. Termin vor dem Richter vertritt (Terminsvertreter oder Prozessvertreter) im Benehmen mit dem Mandanten beauftragen.

Geheimurteilen verboten

Prozesse werden durch Schriftsätze vorbereitet und aufgrund des Verbotes von Geheimurteilen zumindest in aller Regel (ausser in einstweiligen Verfügungssachen) aufgrund des Mündlichkeitsprinzips in einer mündlichen Verhandlung geführt.

Terminsvertretung gehört zum juristischen Geschäftsalltag.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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  • Das Landgericht Bremen spricht Recht in Straf- und Zivilsachen

    Das Gebäude, in dem das Landgericht Bremen zu Hause ist, steht seit 1992 unter Denkmalschutz. Als das einzige Landgericht in der Freien Hansestadt Bremen und im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen gehört es zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt der Arbeit des Landgerichts steht die Rechtsprechung in Straf- und Zivilsachen, die nach den Grundprinzipien unseres Rechtsstaats…

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  • Diese Behörden- und Gerichtslinks sind für das Amtsgericht Hannover wichtig

    Lernen Sie die folgenden Behörden- und Gerichtslinks kennen, die aus Sicht des Amtsgerichts Hannover bedeutend sind. Justizbehörden: BundesjustizministeriumNiedersächsisches JustizministeriumNiedersächsisches LandesjustizportalBundesgerichtshofOberlandesgericht CelleLandgericht HannoverNiedersächsisches FinanzgerichtNiedersächsisches OberverwaltungsgerichtVerwaltungsgericht HannoverNiedersächsisches LandessozialgerichtAmtsgericht Uelzen – Zentrales Mahngericht – Zur Justiz zählen beispielsweise die Gerichte der verschiedenen Gerichtsbarkeiten, die Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael…

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  • Verfassungsgericht sitzt in Bückeburg

    Das Landgericht Bückeburg ist besonders: der niedersächsische Staatsgerichtshof, also das Verfassungsgericht des Landes hat nämlich in Bückeburg seinen Sitz. Das Landgericht Bückeburg nimmt die Aufgaben der Geschäftsstelle des Staatsgerichtshofes wahr. Gerichtsverhandlungen sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – öffentlich. Diese Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlungen ist eines der Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Sie gewährleistet Transparenz der Justiz…

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  • Terminsvertreter beauftragen

    horak. RECHTSANWÄLTE/ FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Der prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt beauftragt einen anderen Rechtsanwalt, für ihn als Terminsvertreter einen gerichtlichen Termin vor Ort wahrzunehmen. Forum Shopping Gerichtseinkaufsbummel, so heißt Forum Shopping auf deutsch. Darunter versteht man das systematische Ausnutzen nebeneinander bestehender Zuständigkeiten, um rechtliche…

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Oberlandesgerichte

Auf den kommenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten zu den Oberlandesgerichten in Niedersachen, Bremen und Hamburg.

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Im flächenland Niedersachsen gibt es drei Oberlandesgerichte

Oberlandesgericht Oldenburg

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ca. 132 Bedienstete, von denen 48 Richterinnen und Richter sind. Es bestehen 15 Zivilsenate, davon sind sechs in Personalunion auch Familiensenate. Zwei der Zivilsenate haben nur Spezialaufgaben zu erledigen: der 7. Zivilsenat als Baulandsenat und der 10. Zivilsenat als Landwirtschaftssenat. Es sind zwei Strafsenate und ein Bußgeldsenat gebildet.

Als höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in seiner Region, ist das OLG Oldenburg in Zivil- und Familiensachen sowie im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ( u.a. in Betreuungs-, Vormundschafts-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen – Rechtsmittelinstanz) zuständig. Auch für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen bestimmte Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivil- und FGG-Sachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen und in Landwirtschaftssachen ist das Oberlandesgericht zuständig.

In Strafsachen ist das Oberlandesgericht Oldenburg in erster Linie Revisionsgericht im Bereich der mittleren Kriminalität. Nachgeprüft werden nur die rechtlichen, nicht auch die tatsächlichen Beurteilungen eines Falles durch die Vorinstanz.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des
Oberlandesgerichts Oldenburg

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Kontakt

Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg

Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg

Tel.: 0441 220 0
Fax: 0441 220 1155 (Allgemein)
0441 220 1179 (Verwaltung)

Telefonnummern der Senatsgeschäftsstellen

Senatsgeschäftsstellen
01. Strafsenat 0441 – 220 1138
01. Zivilsenat 0441 – 220 1026
02. Strafsenat 0441 – 220 1338
02. Zivilsenat 0441 – 220 1346
03. Zivilsenat / 02. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1352
04. Zivilsenat / 01. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1046
05. Zivilsenat 0441 – 220 1152
06. Zivilsenat 0441 – 220 1308
07. Zivilsenat 0441 – 220 1089
08. Zivilsenat 0441 – 220 1089
09. Zivilsenat 0441 – 220 1026
10. Zivilsenat 0441 – 220 1026
11. Zivilsenat / 03. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1052
12. Zivilsenat / 04. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1008
13. Zivilsenat 0441 – 220 1138
14. Zivilsenat / 05. Senat für Familiensachen 0441 – 220 1189
15. Zivilsenat 0441 – 220 1338
Sonstige
Bibliothek 0441 – 220 1058
Fundsachenstelle 0441 – 220 1030
Geschäftsleiterin 0441 – 220 1028
Servicepoint 0441 – 220 1000
Pressestelle 0441 – 220 1375
Rechtsantragsstelle 0441 – 220 1009
Telefax Allgemein 0441 – 220 1155
Verwaltungsabteilung
Personalsachen Notare 0441 – 220 1039
Personalsachen Referendare 0441 – 220 1158/1258
Verwaltungssachen 0441 – 220 1079/1279

 

Oberlandesgericht Hamburg

Rechtsprechung

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf und Miete sowie Ehe- und Familiensachen oder Schadensersatzprozesse) und Zivilprozesssachen kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung sowie Strafsachen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten).

Zivilsachen (§ 119 GVG)

In familienrechtlichen Streitigkeiten entscheidet das Oberlandesgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der amtsgerichtlichen Familiengerichte in Hamburg.

Ferner entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten u.a. über Berufungen gegen Endurteile bzw. Beschwerden gegen Entscheidungen des Landgerichts Hamburg.

Strafsachen

In Strafsachen entscheidet das Hanseatische Oberlandesgericht u.a. im 1. Rechtszug über sog. Staatsschutzdelikte (§ 120 Abs. 1 und 2 GVG) und als Rechtsmittelinstanz über Revisionen u.a. gegen Berufungsurteile der Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen über Beschwerden gegen strafrichterliche Entscheidungen sowie gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern des Landgerichts (§ 121 Abs. 1 GVG).

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Oberlandesgericht Hamburg

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Kontakt

Hanseatisches Oberlandesgericht

Sievekingplatz 2

20355 Hamburg

Öffnungszeiten:

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist für Besucher montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Geschäftsstellen sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr erreichbar (Geschäftszeiten)

Telefon: 040 – 4 28 28 0

Fax: 040 – 4 28 43 4097

E-Mail: Poststelle@olg.justiz.hamburg.de

Hinweis: Die o.a. E-Mail-Adresse steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass per E-Mail Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

Oberlandesgericht Celle

Das Oberlandesgericht Celle ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, die vor allem für zivilrechtliche Streitigkeiten, Familienrecht und Strafrecht zuständig ist. Daneben bestehen noch Fachgerichtsbarkeiten für Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht. Rund 90 Richterinnen und Richter sind in den Zivil- und Strafsenaten tätig. Darüber hinaus üben 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst aus.

Das Oberlandesgericht Celle ist das größte der drei Oberlandesgerichte in Niedersachsen. Zum Bezirk des OLG Celle gehören 6 Landgerichte und 41 Amtsgerichte. Das Oberlandesgericht Celle ist den Amts- und Landgerichten in seinem Bezirk übergeordente Rechtsmittelgericht. Es überprüft die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte, die mit einem Rechtsmittel angegriffen wurden. In erster Instanz ist das OLG Celle zudem für die Bearbeitung von Staatsschutzdelikten für ganz Niedersachsen zuständig. Außerdem ist es auch für die Amts- und Landgerichte im Bezirk übergeordnete Verwaltungsbehörde.

Hier gelangen Sie zu der Website des Oberlandesgericht Celle

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Kontakt

Hausanschrift: Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle

Postanschrift: Oberlandesgericht Celle, Postfach 11 02, 29201 Celle

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8:45 Uhr bis 15:30 Uhr,
Freitag von 8:45 Uhr bis 12:30 Uhr
Bei länger dauernden Sitzungen ist das Gebäude entsprechend länger geöffnet

Tel: 05141 206-0 (Zentrale)
Fax: 05141 206-208
E-Mail: olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
IBAN: DE51 2505 0000 0106 0237 65
BIC: NOLADE2HXXX

Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können.

 

Oberlandesgericht Bremen

Die örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Bremen umfasst das Gebiet des Bundeslandes Bremen unter Einbeziehung Bremerhavens.

Die Zivilsenate des Oberlandesgerichts entscheiden u.a. über Berufungen und Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen des Landgerichts. Die Familiensenate sind zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Familiengerichte. Auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist das Oberlandesgericht für Rechtsmittel gegen Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte zuständig.

Die Strafsenate entscheiden über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte und Landgerichte sowie über Rechtsbeschwerden gegen Urteile der Bußgeldrichter beim Amtsgericht. Darüber hinaus ist das Oberlandesgericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte zuständig

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des
Oberlandesgericht Bremen

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Kontakt

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen

Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail: office@oberlandesgericht.bremen.de

Hinweis: Der E-Mail-Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können per E-Mail nicht rechtswirksam eingereicht werden, sondern nur per Post, per Fax oder durch Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Bankverbindungen:

  • Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00), Konto-Nummer: 10 70 11 50 00
  • Landeszentralbank (BLZ 290 000 00), Konto-Nummer: 29 00 15 65
  • Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01), Konto-Nummer: 109 06 53
Telefonliste
Verwaltung Telefon-Nr.
Eingangsgeschäftsstelle 0421 361-4522
Verwaltungsgeschäftsstelle 0421 361-4526
Präsidentin 0421 361-4375
Geschäftsleitung 0421 361-4524
Pressestelle 0421 361-4374
Justizprüfungsamt 0421 361-4536
und 0421 361-4535
Referendarabteilung 0421 361-4525
und 0421 361-4535
Senate Telefon-Nr.
1. Zivilsenat 0421 361-4531 und -4532
2. Zivilsenat 0421 361-4531
3. Zivilsenat 0421 361-4350
4. Zivil- und Familiensenat 0421 361-17293
5. Zivil- und Familiensenat 0421 361-4532
Straf- und Bußgeldsenate 0421 361-4522
Notarsenate 0421 361-4531 und -4532
Anwaltsgerichtshof 0421 361-4531
Senat für Baulandsachen 0421 361-4532
Senat für Kartellsachen 0421 361-4531
Vergabesenat 0421 361-4531
Fax Fax-Nummer
Zivil- und Strafsenate 0421 361-4451
Verwaltung/Pressestelle 0421 361-17290

Links im Bezirk OLG Braunschweig

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

Oberlandesgericht Braunschweig

Das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt ca. 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen 29 Richterinnen und Richter sind. Die Aufgabengebiete des Oberlandesgerichts umfassen vor allem die Rechtsprechung, aber auch Verwaltungstätigkeiten für den gesamten Bezirk.

Für die Rechtsprechung sind neun Zivilsenate, drei Senate für Familiensachen und zwei Senate für Strafsachen sowie einem Bußgeldsenat zuständig. Die Senate haben teilweise Sonderzuständigkeiten wie z. B. Gesellschafts- und Versicherungsrecht, Bausachen oder Arzthaftungsrecht.

Die Richterinnen und Richter der Zivilsenate entscheiden vor allem über die Berufungen und Beschwerden gegen landgerichtliche Entscheidungen in erster Instanz. Auch für Beschwerden gegen amtsgerichtliche Beschlüsse in Sachen der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit sind sie zuständig, sofern es sich nicht um Familiensachen handelt (z. B. Nachlasssachen, Grundbuch- und Registersachen). Hierfür sind die Familiensenate zuständig und entscheiden über Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte (Scheidungssachen, Trennungs-, nachehelicher oder Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich).

In strafrechtlicher Hinsicht ist das Oberlandesgericht Braunschweig für die Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts zuständig.

Hier kommen Sie zur Website des  Oberlandesgericht Braunschweig

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Kontakt

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 bis 12 Uhr

E-Mail: olgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Wichtiger Hinweis:
Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.

 

Hauptgebäude Nebengebäude
Oberlandesgericht Braunschweig Oberlandesgericht Braunschweig Oberlandesgericht Braunschweig
Bankplatz 6 An der Martinikirche 8 Münzstraße 17
38100 Braunschweig 38100 Braunschweig 38100 Braunschweig
Telefon 0531 488-0 Telefon 0531 488-0 Telefon 0531 488-0
Fax 0531 488-2664

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Sitzungstage und -säle des OLG Braunschweig

1. Zivilsenat:
Mittwoch (ungerade KW), Saal 6, Bankplatz
Donnerstrag , Saal 6, Bankplatz
2. Zivilsenat, 2. Strafsent:
Montag (ungerade KW), Saal 222, Münzstraße
Mittwoch u. Donnerstag, Saal 202, Münzstraße
3. Zivilsenat:
Montag, Saal 6, Bankplatz
Mittwoch, Saal 108, Bankplatz
4. Zivilsenat, 2. Familiensenat: Dienstag u. Freitag, Saal 108, Bankplatz
5. Zivilsenat, 1. Familiensenat: Montag, Dienstag u. Freitag, Saal 202, Münzstraße
6. Zivilsenat, 1. Strafsenat:
Mittwoch (gerade KW), Saal 6, Bankplatz
Freitag, Saal 6, Bankplatz
7. Zivilsenat, 3. Familiensenat: Dienstag u. Donnerstag, Saal 6, Bankplatz
8. Zivilsenat:
Montag (gerade KW), Saal 222, Münzstraße
Dienstag u. Donnerstag, Saal 222, Münzstraße

 

Gerichte des Bezirks

 

Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann nicht vor dem Hauptanspruch verjähren.

Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann grundsätzlich nicht vor dem Hauptanspruch, dem er dient, verjähren.

BGH URTEIL VI ZR 222/16 vom 25. Juli 2017

BGB §§ 195, 242 Be, 372, 812; HintG NRW §§ 4, 22 Abs. 3

Die Berufung und die Revision gegen Urteile im Zivilprozess

Berufung gegen erstinstzanzliche Urteile

Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts können grundsätzlich mit der Berufung angegriffen werden. Das nächsthöhere Gericht überprüft dann das ergangene Urteil. Die Berufung ist aber nur dann zulässig, wenn man in Höhe von mindestens 600 Euro unterlegen ist oder das Gericht, das in erster Instanz entschieden hat, die Berufung im Urteil ausdrücklich zulässt.

Achtung: Handelt es sich um ein sogenanntes erstes Versäumnisurteil, dann ist eine Berufung nicht statthaft. Vielmehr kann man dagegen binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet dann das bislang zuständige Gericht selbst.

Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts richtet sich an das Landgericht – außer bei Entscheidungen des Familiengerichts: Dort ist immer das Oberlandesgericht zuständig. Urteile des Landgerichts werden vom Oberlandesgericht überprüft.

Prüfungsumfang der Berufung

Bei der Berufung ist das Berufungsgericht nach der Neuregelung ab 01. Januar 2002 an die Feststellungen der ersten Instanz gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten, § 529 Abs.1 Nr.1 ZPO. Neue Tatsachen können nur eingeschränkt berücksichtigt werden, § 529 Abs.1 Nr.2 ZPO.

Ist eine Berufung ausnahmsweise nicht möglich und wurde in entscheidungserheb-licher Weise der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, kann das entscheidende Gericht selbst auf eine entsprechende Rüge der Partei den Rechtsstreit fortführen und neu entscheiden, § 321a ZPO. Achtung: Der Antrag muss innerhalb von nur zwei Wochen gestellt werden!

Revision gegen Berufungsurteile

Die Revision richtet sich gegen das Urteil eines Berufungsgerichts (und in Ausnahmefällen direkt gegen ein erstinstanzliches Urteil): sie ist nur zulässig, wenn sie durch das Berufungsgericht oder das Revisionsgericht zugelassen wird. Sie dient der Rechtsvereinheitlichung über den einzelnen Fall hinaus. Die in den Vorinstanzen getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind dabei nur noch in geringem Umfang angreifbar, § 559 ZPO. Schwerpunkt ist die Rechtsprüfung. Das Verfahren ist kompliziert. Revisionsgericht ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Anwaltszwang und Frist für Berufung und Revision

In jedem Fall benötigt man für eine Berufung oder Revision einen Anwalt. Wichtig ist, dass diese Rechtsmittel durch einen Rechtsanwalt innerhalb von einem Monat ab Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Berufungs- oder Revisionsgericht eingelegt werden müssen – man muss sich also zügig an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden, damit er oder sie die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision rechtzeitig prüfen und entscheiden kann, ob eine Berufung oder Revision Sinn macht.

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt schon z.B. die Niederlegung bei der Post und Mitteilung an den Zustellungsempfänger, unabhängig davon, wann das Schriftstück abgeholt wird!

Auch für die Berufung oder Revision kann man Prozesskostenhilfe bekommen, wenn man die Kosten nicht aufbringen kann und die Berufung oder Revision Erfolgsaussicht hat.

Vollstreckungsgegenklage statt Berufung

Ist das Urteil erst später durch neue Umstände scheinbar “falsch” geworden, weil man beispielsweise die Forderung nach dem Urteil erfüllt hat und die Zwangsvollstreckung dennoch fortgeführt wird, ist eine Berufung oder eine Revision der falsche Weg. Das betreffende Urteil ist nämlich damals zu Recht ergangen. In diesem Fall muss man selbst bei dem damals entscheidenden Gericht eine sogenannte Vollstreckungsgegenklage erheben und die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklären lassen. Ein Rechtsmittel gegen das damalige Urteil bliebe ohne Erfolg.

Man sollte aber auf jeden Fall vorher klären, ob nicht lediglich ein Missverständnis vorliegt und der Gläubiger nur übersehen hat, dass die Zahlung bereits eingegangen ist.

Zwangsvollstreckung trotz Berufung etc.

Die Berufung (oder sonstige Rechtsmittel) hindert die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil grundsätzlich nicht: Auch wer Berufung einlegt, muss zunächst einmal dem angegriffenen Urteil Folge leisten. Auch aus noch nicht rechtskräftigen (unanfechtbaren) Urteilen kann regelmäßig die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Auf Antrag kann die Zwangsvollstreckung jedoch auch einstweilig eingestellt werden. Häufig wird eine derartige Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aber nur gegen Sicherheitsleistung des Antragstellers angeordnet. Das bedeutet, dass – entsprechend der getroffenen Anordnung – der Antragsteller vor der Vollstreckung eine erhebliche Geldsumme hinterlegen muss, um die Zwangsvollstreckung einstweilig abzuwenden. Diese Summe ist in der Regel wegen der Kosten und Zinsen höher, als sich unmittelbar aus der Verurteilung ergibt. Die Sicherheit kann aber auch in anderer geeigneter Form als durch Zahlung gestellt werden, z.B. durch eine Bank- oder Sparkassenbürgschaft.

Wer nicht in der Lage ist, eine Sicherheit zu stellen, sollte dies mit dem Antrag glaubhaft machen. In bestimmten Ausnahmefällen ist nämlich die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung möglich.

Beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu

Dem beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§ 45 ff. RVG kein Anspruch gegen die Landeskasse auf Erstattung der Umsatzsteuer zu, sofern die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Die mündliche Verhandlung vor Zivilgerichten (Mündlichkeitsgrundsatz, Verbot von Geheimgerichten)

§ 128 Grundsatz der Mündlichkeit; schriftliches Verfahren

(1) Die Parteien verhandeln über den Rechtsstreit vor dem erkennenden Gericht mündlich.
(2) Mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage widerruflich ist, kann das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen. Es bestimmt alsbald den Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können, und den Termin zur Verkündung der Entscheidung. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig, wenn seit der Zustimmung der Parteien mehr als drei Monate verstrichen sind.
(3) Ist nur noch über die Kosten zu entscheiden, kann die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen.
(4) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Links im OLG-Bezirk Braunschweig

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Was ist ein Terminsvertreter oder Korrespondenzanwalt?

Für Klagen existieren bestimmte örtliche Zuständigkeiten. Häufig verbleibt einem Kläger keine Auswahl unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten (forum shopping), sondern er muss seine Klage bei “dem” örtlich zuständigen Gericht führen.

Prozesse werden durch Schriftsätze vorbereitet und aufgrund des Verbotes von “Geheimurteilen” zumindest in aller Regel (ausser in einstweiligen Verfügungssachen) aufgrund des Mündlichkeitsprinzips in einer mündlichen Verhandlung geführt. Die Verhandlungstermine finden am Ort des Prozessgerichts statt. Der vom Mandanten beauftragte Rechtsanwalt (Hauptbevollmächtigter) kann aus den unterschiedlichsten Gründen einen Anwalt am Ort des Gerichts, der ihn für den Prozess bzw. Termin vor dem Richter vertritt (Terminsvertreter oder Prozessvertreter) im Benehmen mit dem Mandanten beauftragen.

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