Das Amtsgericht Alfeld ist ein Gericht in Deutschland, das für bestimmte Rechtsangelegenheiten zuständig ist. Es ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und hat spezifische Zuständigkeiten, die es von anderen Gerichten unterscheiden.

Das Besondere am Amtsgericht Alfeld liegt unter anderem in seiner örtlichen Zuständigkeit. Das Gericht ist für die Stadt Alfeld (Leine) und die umliegenden Gemeinden zuständig. Es handelt sich also um ein örtlich begrenztes Gericht, das für Rechtsstreitigkeiten und Verfahren in diesem bestimmten geografischen Bereich zuständig ist.

Des Weiteren ist das Amtsgericht Alfeld in erster Instanz für eine Vielzahl von Rechtsangelegenheiten zuständig, darunter Zivil- und Familiensachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten sowie Strafsachen. Es nimmt somit eine wichtige Rolle in der lokalen Justiz wahr und bietet den Bürgern vor Ort Zugang zu verschiedenen rechtlichen Dienstleistungen.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Zuständigkeiten kann das Amtsgericht Alfeld auch spezielle Aufgaben im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernehmen, wie beispielsweise die Führung des Handelsregisters oder die Durchführung von Zwangsversteigerungen.

Insgesamt ist das Besondere am Amtsgericht Alfeld seine lokale Zuständigkeit und die Vielfalt der Rechtsangelegenheiten, mit denen es sich befasst, was es zu einer wichtigen Institution für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Region macht.

Amtsgericht Alfeld

Hausanschrift: Amtsgericht Alfeld, Kalandstraße 1, 31061 Alfeld (Leine)

Postanschrift: Amtsgericht Alfeld, Postfach 1161, 31061 Alfeld (Leine)

Vermittlung Amtsgericht Alfeld Tel.: (05181) 804-0, Fax: (05181) 804-78

Verwaltungsgeschäftsstelle: Tel.: (05181) 804-61, Fax: (05181) 804-75

Öffnungszeiten:

Montag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.45 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.45 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie am Freitag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 11.45 Uhr

Website: Amtsgericht Alfeld